Sofern Ihre Firma einigermaßen bekannt (prominent) ist und einer Ihrer Arbeitnehmer sich in der BILD-Zeitung wahrheitsgemäß über die Firma bzw. über Auseinandersetzungen mit der Firma äußert, müssen Sie das hinnehmen. Ein Anspruch auf Unterlassung besteht nicht. Das ergibt sich aus einem aktuellen Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach (ArbG Mönchengladbach, Urteil vom 25.4.2016, 5 Ga 7/16). …
In den Arbeitsvertrag mit Ihrem Hausmeister hatte Cora Schuhmacher – Ex-Frau des Rennfahrers Ralf Schuhmacher – eine völlig unklare Lohnvereinbarung formuliert, so dass der klagende Hausmeister versuchte, einen Stundenlohn-Forderung von 450 EUR/Stunde durchzusetzen. Das war dann – unvorteilhafterweise – in der BILD-Zeitung nachzulesen. Die Klage auf Unterlassung blieb erfolglos. Einen solchen Boulevard-Fall sollten Sie sich jedenfalls nicht leisten.