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Volkelt-Briefe

Arbeitnehmer darf den Arbeitgeber in BILD anprangern

Sofern Ihre Fir­ma eini­ger­ma­ßen bekannt (pro­mi­nent) ist und einer Ihrer Arbeit­neh­mer sich in der BILD-Zei­tung wahr­heits­ge­mäß über die Fir­ma bzw. über Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit der Fir­ma äußert, müs­sen Sie das hin­neh­men. Ein Anspruch auf Unter­las­sung besteht nicht. Das ergibt sich aus einem aktu­el­len Urteil des Arbeits­ge­richts Mön­chen­glad­bach (ArbG Mön­chen­glad­bach, Urteil vom 25.4.2016, 5 Ga 7/16). …

In den Arbeits­ver­trag mit Ihrem Haus­meis­ter hat­te Cora Schuh­ma­cher – Ex-Frau des Renn­fah­rers Ralf Schuh­ma­cher – eine völ­lig unkla­re Lohn­ver­ein­ba­rung for­mu­liert, so dass der kla­gen­de Haus­meis­ter ver­such­te, einen Stun­den­lohn-For­de­rung von 450 EUR/Stunde durch­zu­set­zen. Das war dann – unvor­teil­haf­ter­wei­se – in der BILD-Zei­tung nach­zu­le­sen. Die Kla­ge auf Unter­las­sung blieb erfolg­los. Einen sol­chen Bou­le­vard-Fall soll­ten Sie sich jeden­falls nicht leisten.

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