In vielen Firmen läuft die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat gut. Das ist aber nicht immer so. Je größer die Entfernung der Geschäftsführung zu den Mitarbeitern, je mehr Beschäftigte im Unternehmen und je stärker externer Einfluss (Gewerkschaft) auf die Mitarbeiter ausgeübt wird, umso problematischer sehen viele personalverantwortliche Geschäftsführer das Verhältnis zu den Arbeitnehmer-Vertretungen. Hier einige Hinweise wie Sie sich das Leben mit dem Betriebsrat leichter machen: …
- Kommunikation: Suchen Sie bewusst das 4‑Augen-Gespräch mit dem Betriebsratsvorsitzenden. Steigen Sie dabei mit einem privaten Thema ein. Es wird für Ihren Gesprächspartner nach diesem Einstieg schwierig, auf einen dogmatischen Weg zurückzufinden. Geben Sie ihm Einblick in betriebliche Belange und einen Informationsvorsprungs (Brancheninformationen).
- Zeit zum Verhandeln: Stellen Sie sich auf langwierige Verhandlungen ein. Es schwächt Ihre Verhandlungsposition ungemein, wenn Sie unter Zeitdruck Verhandlungen zu Ende bringen müssen. Drängen Sie nicht auf eine bestimmte Zeitvorgabe. Lassen Sie Ihr Gegenüber spüren, dass für Sie bei den Verhandlungen die Zeit keine Rolle spielt – auch, wenn Ihnen das schwer fällt.
- Kompetenz statt Ideologie: Viele motivierte und leistungsorientierte Mitarbeiter scheuen davor zurück, ein Betriebsratsamt zu übernehmen. Sie fürchten einen Karriere-Knick und Nachteile für ihre berufliche Entwicklung. Als personalverantwortlicher Geschäftsführer sollten Sie eine solche Situation als Chance sehen: Sie verlieren zwar einen guten Mitarbeiter, Ihr Unternehmen gewinnt dadurch aber unter Umständen einen loyalen und kompetenten Betriebsrat, der die Betriebsbelange besser versteht.
- Regel und Ausnahme: Vorläufige Personaleinstellungen in Eilfällen sollten Sie als Vorgesetzter auf keinen Fall überstrapazieren. Ein dauernder Missbrauch kann zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen.
- Wochenend-Politik: Das Arbeitsrecht stellt auf Kalendertage ab. Daher ist Eile geboten, wenn Sie die Mitteilung des Betriebsrates an einem Freitag erhalten, z. B. Widerspruch gegen Mehrarbeit. In diesem Fall ist nämlich der folgende Montag bereits der letzte Tag, um den Antrag auf Mehrarbeit beim Arbeitsgericht wirksam stellen zu können. Nehmen Sie Infos vom BR freitags zur Kenntnis, damit Sie u. U. noch über das Wochenende mit Ihrem Anwalt in der Sache Kontakt aufnehmen können.* * *
Wertvolle Hilfe kann der Betriebsrat für die Geschäftsleitung übernehmen, wenn es zu Konflikten zwischen einzelnen Mitarbeitern kommt, etwa wenn ein Vorgesetzter mit untergeordneten Mitarbeitern nicht klar kommt oder wenn Projektmitarbeiter gegeneinander statt miteinander funktionieren. Sie brauchen dann nicht mehr bei jeder Angelegenheit eingreifen und behalten sich dennoch die letzte Entscheidung vor, wenn der als Mediator eingesetzte Betriebsrat keine Konflikt-Lösung durchsetzen kann.