Kategorien
Volkelt-Briefe

Steuer: Geschäftsführer-Geburtstag und Werbungskosten

Der Geschäfts­füh­rer einer kom­mu­na­len Woh­nungs­bau-GmbH kann die Kos­ten sei­ner Geburts­tags­fei­er als Wer­bungs­kos­ten anset­zen, wenn nur Mit­ar­bei­ter, ehe­ma­li­ge Mit­ar­bei­ter und Mit­glie­der der Orga­ne ein­ge­la­den sind, die Fei­er in den GmbH-Räu­men statt­fin­det und die Kos­ten pro Mit­ar­bei­ter im Rah­men (hier: 35 EUR) blei­ben (FG Rhein­land-Pfalz, Urteil vom 12.11.2015, 6 K 1868/13). …

Wol­len Sie die Kos­ten für eine Geburts­tags­fei­er als Wer­bungs­kos­ten anset­zen, soll­ten Sie das dem Finanz­amt gegen­über bele­gen. Und zwar mit dem Ein­la­dungs­text, einer Teil­neh­mer­lis­te und einer aus­führ­li­chen Kos­ten­über­sicht inkl. Berech­nung der Kos­ten pro Teilnehmer.

Schreibe einen Kommentar