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Volkelt-Brief 09/2016

Volkelt-FB-01Cyber-Kri­mi­na­li­tät: Schutz und Vor­sor­ge sind Chef­sa­che – Was tun? + Kon­junk­tur: Wie gefähr­lich ist die Chi­na-Baisse für klei­ne­re Unter­neh­men? + GmbH-Nach­fol­ge: Wie den rich­ti­gen Käu­fer fin­den? + Betriebs­aus­ga­ben: Zins­schran­ke kommt auf den Prüf­stand IT/PC: Sie dür­fen den Brow­ser von Mit­ar­bei­ters ver­fol­gen + Aktu­ell: Flücht­lings-Hil­fen durch gGmbHs blei­ben steu­er­frei + Geschäfts­füh­rer: Betei­li­gungs­ver­lus­te sind Wer­bungs­kos­ten + BISS

 

 

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Frei­burg 26. Febru­ar 2016

Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,

die „Ein­zel-Fäl­le“ häu­fen sich: Mit pro­vo­kan­ten E‑Mail Anhän­gen – ver­meint­li­che Rech­nun­gen, attrak­ti­ven Wer­be­bot­schaf­ten oder humo­ri­gen Clips – fan­gen Sie sich einen Virus ein, der Ihre kom­plet­ten Daten sperrt und Sie unver­hoh­len zur Zah­lung auf­for­dert. Recht­lich gese­hen han­delt es sich um eine Erpres­sung (§ 253 StGB) mit teu­ren Fol­gen. Die Masche hat es unter­des­sen in die Fern­seh-Bericht­erstat­tung, aber auch schon fast täg­lich in jede Regio­nal­zei­tung geschafft. Nicht nur gro­ße Unter­neh­men sind betrof­fen. Die Bedro­hung rich­tet sich gegen Hand­werks­be­trie­be, gegen mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men (vgl. auch Nr. 7/2016). Kurz: Unter­des­sen ist jede eMail-Adres­se bedroht. Was tun?

Sie müs­sen sich dar­über im Kla­ren sein, dass hier der Mit­ar­bei­ter die Schwach­stel­le ist. Der eine han­delt ver­ant­wort­li­cher als der ande­re. Es ist Ihre Auf­ga­be, alle Mit­ar­bei­ter für die­ses The­ma zu sen­si­bi­li­sie­ren. Die Bot­schaft heißt: „Anhän­ge von exter­nen eMails dür­fen nicht geöff­net wer­den“.  Da selbst über bestehen­de Geschäfts­be­zie­hun­gen Tro­ja­ner oder uner­wünsch­te Viren­pro­gram­me ein­drin­gen könn­ten, soll­ten Anhän­ge grund­sätz­lich nicht geöff­net, son­dern zunächst in den Datei-Ord­ner „Down­loads“ abge­spei­chert und dort vor dem Öff­nen mit dem Viren­pro­gramm (Kas­pers­ky, Micro­soft Secu­ri­ty Essen­ti­als) ge­testet wer­den. So viel Sicher­heit muss sein.

In grö­ße­ren Unter­neh­men ist die IT gefor­dert. Wei­sen Sie an, dass die IT einen Kodex zum Umgang mit eMails erstellt, die­sen jedem Mit­ar­bei­ter aus­hän­digt und sich die Kennt­nis­nah­me zeich­nen lässt. Das ist wich­tig, um die Auf­merk­sam­keit aller Mit­ar­bei­ter für das Sicher­heits­the­ma zu erhö­hen und ein Bewusst­sein für rich­ti­ges und fal­sches Han­deln geför­dert wird. Das ist not­wen­dig, weil erfah­rungs­ge­mäß (lei­der) immer noch (zu) vie­le Men­schen und Mit­ar­bei­ter einen aus­ge­spro­chen „unbe­fan­ge­nen“ Umgang mit den betrieb­li­chen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­teln haben.

Konjunktur: China-Baisse bedroht kleinere Unternehmen

In Sachen Kon­junk­tur, Wachs­tum und nach­hal­ti­ger Wirt­schafts­ent­wick­lung welt­weit sind der­zeit alle Augen auf Chi­na gerich­tet. Gera­de auch aus dem Blick­win­kel der deut­schen Wirt­schaft. So waren es die chi­ne­si­schen Wachs­tums­chan­cen, die der nach dem Wie­der­ver­ei­ni­gungs-Boom schwä­cheln­den deut­schen Wirt­schaft Flü­gel ver­lie­hen haben. Umso grö­ßer ist jetzt die Skep­sis – auch für die kurz­fris­ti­ge Ent­wick­lung in 2016. Die Fakten:

  • Die chi­ne­si­sche Wachs­tums­ra­te ist seit 2007 (14,1 %) kon­ti­nu­ier­lich auf einen Tiefst­stand von 6,8 % in 2015 gesun­ken. Für 2016 erwar­ten die Exper­ten einen wei­te­ren Rück­gang auf 6,5 %.
  • Der chi­ne­si­sche YEN ist seit dem Som­mer 2015 stark unter Druck gera­ten und muss­te bereits zum zwei­ten Mal gegen­über dem Dol­lar abge­wer­tet wurden.
  • Vie­le Inves­to­ren zie­hen sich aus dem Chi­na-Geschäft ganz zurück. Seit Mit­te 2015 wur­den fast 1 Bio. Dol­lar Finanz­in­ves­ti­tio­nen aus Chi­na abge­zo­gen. Auf­grund der Finanz­daten war hier ledig­lich ein Rück­gang um 130 Mrd. Dol­lar erwar­tet worden.

Der chi­ne­si­sche Staat hat im letz­ten Jahr­zehnt immense Kapi­tal­re­ser­ven ange­häuft und damit – im Gegen­satz zu vie­len ande­ren Staa­ten, wie z. B. Japan – kein Schul­den­pro­blem. Exper­ten gehen davon aus, dass die chi­ne­si­schen Wirt­schafts­len­ker Alles tun wer­den, um das ange­streb­te Wachs­tums­ziel tat­säch­lich zu errei­chen. Dazu wird in ers­ter Linie wei­ter in die Infra­struk­tur (Ver­kehr, Stadt­ent­wick­lung) inves­tiert. Alles Pro­jek­te, in die in der Regel auch deut­sche Fir­men (Anla­gen­bau, Hoch- und Tief­bau usw.) invol­viert sind. Es ist also zu erwar­ten, dass die chi­ne­si­sche Bin­nen­nach­fra­ge – auch nach deut­schen Pro­duk­ten – in 2016 eini­ger­ma­ßen sta­bil blei­ben wird. Inso­fern dürf­ten sich die Aus­wir­kun­gen auf den deut­schen Mit­tel­stand im Rah­men hal­ten. Mit einer ech­ten Baisse rech­net niemand.

Nicht Alles bleibt mach­bar. Die Risi­ken mit chi­ne­si­schen Geschäfts­part­nern neh­men zu. Das betrifft in ers­ter Linie Han­dels­ge­schäf­te mit chi­ne­si­schen Import­pro­duk­ten. Hier sind unter­des­sen rie­si­ge Über­ka­pa­zi­tä­ten ent­stan­den, so dass mit Insol­ven­zen, Pro­duk­ti­ons­pro­ble­men und Lie­fer­aus­fäl­len gerech­net wer­den muss. Hier soll­te man auf seriö­se und bewähr­te Geschäfts­kon­tak­te bau­en. Ver­lo­cken­de neue Geschäfts­be­zie­hun­gen – etwa via www.Alibaba.com – ber­gen unkal­ku­lier­ba­re Risi­ken bis zum Total­aus­fall – mit dem rich­ti­gen Rie­cher gibt es aller­dings immer auch neue Geschäftschancen.

GmbH-Nachfolge: Wie den richtigen Käufer finden? 

Nach den ers­ten Über­le­gun­gen zum Ver­kauf der GmbH (vgl. Nr. 8/2016) geht es in die Kon­kre­ti­sie­rung. In der nächs­ten Ver­kaufs-Pha­se muss ein geeig­ne­ter und zah­lungs­fä­hi­ger Käu­fer (Rede­wen­dung: „Nach­fol­ger gesucht“) gefun­den wer­den. Häu­fi­ger Feh­ler in die­ser Pha­se: Ein Ver­kauf „dau­ert“ – in der Regel sind es 2 bis 3 Jah­re. Aus Unge­duld wer­den oft Zuge­ständ­nis­se gemacht, die nicht sein müs­sen. Dem nicht ent­ge­gen­steht, dass gele­gent­lich auch ein Blitz-Ver­kauf zustan­de kommt. Aller­dings macht auch der ein oder ande­re Ver­käu­fer die Erfah­rung, dass es meh­re­re Anläu­fe braucht, bis der Ver­kauf tat­säch­lich unter Dach und Fach gebracht ist.

  • Regio­nal täti­ge Unter­neh­men sind gut bera­ten, die Koope­ra­ti­ons- und Nachfolge­börse der IHK (www.nexxt-change.org) zu nut­zen. Die ein­zel­nen Daten­ban­ken sind gut ver­netzt und es hat sich bun­des­weit her­um­ge­spro­chen, dass expan­si­ons­wil­li­ge Unter­neh­men auf die­se Art gut ein­ge­führ­te Unter­neh­men zur Erwei­te­rung eines Fili­al­net­zes, zum Auf­bau regio­na­ler Prä­sen­zen oder zum Ein­stieg in den Regio­nal­markt erwer­ben. Ach­tung: Unter nexxt­ch­an­ge tum­meln sich im Inter­net eini­ge Anbie­ter, die nichts mit der offi­zi­el­len IHK-Bör­se zu tun haben und nicht wirk­lich zu emp­feh­len sind.
  • Seriö­se Beglei­tung und Bera­tung auf dem Weg zum Nach­fol­ger bie­ten auch die Ratio­na­li­sie­rungs- und Inno­va­ti­ons­zen­trem der Deut­schen Wirt­schaft (z. B. https://www.rkw-bw.de/rde/unternehmensberatung/nachfolge-verkauf).

Gut über­legt sein muss dage­gen die Kon­takt­auf­nah­me zur Kon­kur­renz. Um die als poten­zi­el­len Käu­fer auf­zu­tun, soll­te auf jeden Fall der Anwalt ein­ge­schal­tet wer­den. Zum einen, um die Ernst­haf­tig­keit der Kauf­ab­sicht zu bele­gen, aber auch, um eine pro­fes­sio­nel­le Ver­kaufs­an­bah­nung zu gewähr­leis­ten. Kei­ne guten Erfah­run­gen machen Unter­neh­mens­ver­käu­fer bei der Suche nach poten­zi­el­len Nach­fol­gern mit diver­sen Inter­net-Por­ta­len. Abge­se­hen davon, dass die Ver­kaufs­ab­sicht schnell und unkon­trol­liert öffent­lich wer­den kann, tum­meln sich hier auch schwar­ze Scha­fe, denen es mehr um einen Umsatz brin­gen­den Auf­trag geht und poten­zi­el­le Käu­fer gar nicht auf­bie­ten können.

Eini­ge Mak­ler wur­den wegen irre­füh­ren­der Wer­bung („Jemand inter­es­siert sich für Ihre GmbH“) oder Schlecht­leistung ver­klagt oder sind vom Markt ver­schwun­den. Ohne anwalt­li­che Bera­tung blei­ben unkal­ku­lier­ba­re Risi­ken, eben­so wie bei der gerichts­festen For­mu­lie­rung des Vor­ver­tra­ges inkl. einer Ver­schwie­gen­heits­klau­sel mit einer durch­setz­ba­ren Ver­trags­stra­fe und der recht­si­che­ren For­mu­lie­rung des Scha­dens­er­satz­an­spruchs bei miss­bräuch­li­cher Ver­wen­dung des beim Ver­kauf erlang­ten Firmenwissen.

Betriebsausgaben: Zinsschranke auf dem Prüfstand

Seit 2008 gilt die sog. Zins­schran­ke (§ 8a KStG). Danach sind Zin­sen für betrieb­li­che Dar­le­hen nur noch begrenzt als Betriebs­aus­ga­ben absetz­bar (BMF-Schrei­ben IV C 7 – S 2742‑a/07/10001). Der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) hält die Zins­schran­ke aus den fol­gen­den Grün­den für über­prü­fungs­wür­dig (BFH, Beschluss vom 14.10.2015, I R 20/15):

    • Ein Ver­stoß gegen den Gleich­heits­satz kann damit begrün­det wer­den, dass die Zins­schran­ke das Gebot der Aus­ge­stal­tung des Ertrag­steu­er­rechts nach Maß­ga­be der finan­zi­el­len Leis­tungs­fä­hig­keit verletzt.
    • Außer­dem miss­ach­tet die Zins­schran­ke das objek­ti­ve Net­to­prin­zip, da nicht mehr das Net­to­ein­kom­men der Besteue­rung zugrun­de gelegt wird.

Das Abzugs­ver­bot ist weder durch das Ziel der Eigen­ka­pi­tal­stär­kung für Unter­neh­men gerecht­fer­tigt, noch durch das Ziel der Siche­rung des deut­schen Steu­er­auf­kom­mens. Auch unkal­ku­lier­ba­re Steu­er­aus­fäl­le sind kei­ne hin­rei­chen­de Begründung.

Für die betrof­fe­nen Unter­neh­men bedeu­tet das zunächst ein­mal wei­ter­hin, dass die ent­spre­chen­den Steuer­bescheide zunächst rechts­ver­bind­lich blei­ben und die fest­ge­setz­te Steu­er ord­nungs­ge­mäß abge­führt wer­den muss (vgl. Nr. 2/2015). Eine Aus­set­zung der Voll­zie­hung wird nicht gewährt. Betrof­fe­ne Unter­neh­men müs­sen also selbst tätig wer­den und unter Hin­weis auf das aus­ste­hen­de Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts-Ver­fah­ren Ein­spruch gegen jeden Steu­er­be­scheid ein­zeln einlegen.

Steuern: Ausbildung auf Betriebskosten vor dem „Aus”?

Das Finanz­ge­richt Müns­ter hat jetzt für den Fall eines Frei­be­ruf­lers (Unter­neh­mens­be­ra­ter) ent­schie­den, dass die über­nom­me­nen Aus­bil­dungs­kos­ten kei­ne Betriebs­aus­ga­ben sind. Auch dann nicht, wenn es eine Ver­pflich­tung zur Mit­ar­bei­ter nach dem Stu­di­um ver­ein­bart ist und wenn es eine Rück­zah­lungs­ver­pflich­tung der Aus­bil­dungs­kos­ten für den Juni­or gibt, wenn er nach dem Stu­di­um nicht in die Fir­ma ein­steigt (FG Müns­ter, Urteil vom 15.1.2016, 4 K 2091/13 E).

Auf­ge­passt – auch in vie­len GmbHs sind sol­che Ver­trags­ge­stal­tun­gen unter­dessen üblich. Bis­her wer­den die­se von den Finanz­be­hör­den aner­kannt, wenn die Aus­bil­dung im betrieb­li­chen Inter­es­se erfolgt und eine Beschäf­ti­gungs­ver­pflich­tung ver­ein­bart wird. Nach die­sem FG-Urteil muss befürch­tet wer­den, dass die Finanz­be­hör­den die­se Gestal­tung nicht mehr mit­ma­chen. Prü­fen Sie zusam­men mit dem Steu­er­be­ra­ter – ob Sie das Aus­bil­dungs­kos­ten-Modell been­den oder – mit Risi­ko – wei­ter lau­fen lassen.

IT/PC: Sie dürfen den Browser von Mitarbeiters verfolgen

Wenn Sie einen Kün­di­gungs­sach­ver­halt gegen einen Mit­ar­bei­ter recher­chie­ren, dür­fen Sie dazu auch ohne des­sen Ein­wil­li­gung den Brow­ser­ver­lauf des­sen PC ein­se­hen (LAG Ber­lin-Bran­den­burg, Urteil vom 14.1.2016, 5 Sa 657/15).

Laut Arbeits­ver­trag war dem Arbeit­neh­mer die pri­va­te Inter­net-Nut­zung nur aus­nahms­wei­se wäh­rend der Arbeits­pau­sen gestat­tet. Als es Hin­wei­se auf eine miss­bräuch­li­che pri­va­te Nut­zung des Inter­net durch den Arbeit­neh­mer gab, stell­te der Arbeit­ge­ber Nach­for­schun­gen an – zu Recht. In ver­gleich­ba­ren Fäl­len sind Sie berech­tigt, den Brow­ser-Ver­lauf nachzuvollziehen.

Aktuell: Flüchtlings-Hilfen für gGmbHs sind steuerfrei

Erbringt eine gemein­nüt­zi­ge GmbH im Zusam­men­hang mit der Ver­sor­gung von Flücht­lin­gen Leis­tun­gen und bezieht sie dafür Zuschüs­se aus Öffent­li­chen Haus­hal­ten (Gebiets­kör­per­schaf­ten) wer­den die­se dem Zweck­be­trieb zuge­ord­net und blei­ben damit steu­er­frei. Das gilt auch für die Umsatz­be­steue­rung z. B. bei Sicher­heits­diens­ten oder bei der Lie­fe­rung von Spei­sen und Geträn­ken (BMF-Schrei­ben vom 9.2.2016, III C 3 – S 7130/15/10001).

Das gilt auch für gemein­nüt­zi­ge GmbHs, die nicht aus­schließ­lich Leis­tun­gen zur Ver­sor­gung von Flücht­lin­gen erbrin­gen. Im Ein­zel­nen sind GmbHs, die im Zusam­men­hang mit der Flücht­lings­ver­sor­gung tätig sind, gut bera­ten zu prü­fen inwie­weit für ein­zel­ne Leis­tun­gen Steuer­vorteile in Anspruch genom­men wer­den kön­nen. Ihr Steu­er­be­ra­ter ist gefordert.

Geschäftsführer: Beteiligungsverluste sind Werbungskosten

Betei­ligt sich der Geschäfts­füh­rer – z. B. in bei Grün­dung oder in der Kri­se – an der GmbH, um sich den Job zu sichern, kann er einen dadurch ent­stan­de­nen Ver­lust als Wer­bungs­kos­ten bei den Ein­künf­ten aus nicht­selb­stän­di­ger Arbeit ver­rech­nen (FG Köln, Urteil vom 21.10.2015, 14 K 2767/12).

Der Sach­ver­halt ist nicht abschlie­ßend ent­schie­den. Wegen der grund­sätz­li­chen Bedeu­tung der Ent­schei­dung hat das Gericht Revi­si­on zuge­las­sen (Akten­zei­chen des anhän­gi­gen BFH-Ver­fah­rens: I R 94/15). U. E. eine fol­ge­rich­ti­ge Entscheidung.

 

Mit bes­ten Grü­ßen Ihr

Lothar Volkelt

Her­aus­ge­ber + Chefredakteur

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