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Volkelt-Briefe

GmbH-Steuern: Neuer Erlass regelt Fragen zur Abgeltungssteuer

Nach eini­gen BFH-Urtei­len und neue­ren Ent­schei­dun­gen zur Abgel­tungs­steu­er hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um (BMF) jetzt eini­ge der noch offe­nen Fra­gen per 120-sei­ti­gem Erlass neu gere­gelt. Wich­tig für die GmbH-Besteue­rung: Ab sofort zu beach­ten sind neue Anwen­dungs­vor­schrif­ten zu § 43, 44 EStG. Danach gel­ten neue Vor­ga­ben für die Erhe­bung und Abfüh­rung der Kapi­tal­ertrag­steu­er in eini­gen Son­der­fäl­len (BMF-Schrei­ben vom 18.1.2016, IV C 1 S 2252/08/10004). …

Geklärt wer­den hier z. B. auch Fra­gen, wie Zin­sen aus dem GmbH-Kon­to­kor­rent in Zukunft bei der Kapi­tal­ertrag­steu­er zu berück­sich­ti­gen und zu ent­rich­ten sind und wie Kor­rek­tu­ren durch­zu­füh­ren sind. Spe­zi­al­ma­te­rie für den GmbH-Steuerberater.

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