Nach einigen BFH-Urteilen und neueren Entscheidungen zur Abgeltungssteuer hat das Bundesfinanzministerium (BMF) jetzt einige der noch offenen Fragen per 120-seitigem Erlass neu geregelt. Wichtig für die GmbH-Besteuerung: Ab sofort zu beachten sind neue Anwendungsvorschriften zu § 43, 44 EStG. Danach gelten neue Vorgaben für die Erhebung und Abführung der Kapitalertragsteuer in einigen Sonderfällen (BMF-Schreiben vom 18.1.2016, IV C 1 S 2252/08/10004). …
Geklärt werden hier z. B. auch Fragen, wie Zinsen aus dem GmbH-Kontokorrent in Zukunft bei der Kapitalertragsteuer zu berücksichtigen und zu entrichten sind und wie Korrekturen durchzuführen sind. Spezialmaterie für den GmbH-Steuerberater.