Bereits das bloße Anschließen eines Mobiltelefons, um es während der Fahrt aufzuladen, ist verboten und kann mit Bußgeld belangt werden (OLG Oldenburg, Beschluss vom 7.12.2015, 2 Ss (OWI) 290/15). …
Im Urteilsfall traf es einen Lkw-Fahrer, der nach langer Fahrt den unterdessen zur Neige gehenden Akku aufladen wollte – so jedenfalls seine Angaben vor Gericht. Unabhängig davon, ob das Gericht dies als Tatbestand oder Ausrede bewertete, ist damit gerichtsfest und immerhin in zweiter Instanz festgestellt, dass dieser Vorgang zu Recht mit Bußgeld geahndet werden darf.