Vor der Verschärfung der steuerlichen Selbstanzeige zum 1.1.2015 stieg die Zahl der Selbstbezichtiger im Jahr 2014 auf einen Höchststand von rund 40.000 Anzeigen. Und selbst seither ist die Angst vor einer Vollverurteilung wegen Steuerhinterziehung so groß, dass es selbst unter verschärften Bedingungen in 2015 noch rund 15.000 Selbstanzeigen gab. Die prominentesten Fälle hatten dabei sicherlich die größte abschreckende Wirkung – so wie der spektakuläre Fall Zumwinkel (vgl. Nr. 5/2009) oder der wohl populärste Fall Hoeneß (vgl. Nr. 18/2013). …Entscheidend für die hohe Zahl an Selbstanzeigen war dabei das Geschäftsmodell „Steuer-CD“. Ein rechtlich (höchst) umstrittenes Geschäftsmodell. Die Finanzbehörden hat das allerdings nicht davon abhalten können, fiskalische Interessen durchzusetzen. Und zwar in vollem Umfang und flächendeckend, wenn man einmal davon absieht, dass die saarländischen Finanzbehörden einige Fälle wohlwollend bis zur Verjährung übersehen haben sollen. Zur Erinnerung: Wer heute eine Selbstanzeige schaltet, muss rückwirkend für 10 Jahre sämtliche steuerlichen Sachverhalte auf den Tisch legen und lückenlos erklären. Das gilt auch für betriebliche Steuern. Das Risiko, dass sich hierbei Fehler einschleichen, ist groß. Mit der Folge, dass die Straf befreiende Wirkung verloren geht. Das Strafmaß richtet sich dann nach Höhe der hinterzogenen Steuern – vom BGH vorgegeben nach dem Fall Boris Becker.
Kategorien
Nachgetreten: Wie der Fall Hoeneß die Finanzbehörden stark macht
Dabei kommt sicherlich dem ehemaligen Bayern München Manager Uli Heoneß die undankbare Rolle zu, dass er das trockene Thema Steuern bis in die Boulevard-Presse gebracht hat. Und das wochenlang, so dass die Abschreckung bis in die hintersten Winkel der Republik wirkte. Es gab wohl auch keinen spektakuläreren Fall, der klar uns allen machte, wie kurz der Weg von der bürgerlichen Existenz bis ins Gefängnis ist. Die Zeiten, dass Steuervergehen als Kavaliersdelikt durchgingen, sind lange schon Geschichte.