Wird dem Geschäftsführer aufgrund Weisung seines Mit-Geschäftsführers mehr Gehalt überwiesen als ihm zusteht, dann haftet er für diesen Betrag, wenn er die für ihn erkennbar pflichtwidrige Gehaltsauszahlung nicht verhindert oder unterbindet (OLG München, Urteil vom 22.10.2015, 23 U 4861/14). …
Der Geschäftsführer sollte seine vertraglich Situation kennen und er bei einer zu hohen Gehaltsüberweisung von sich aus tätig werden und den Sachverhalt aufklären. Im Zweifel sollte er den überbezahlten Betrag an die GmbH zurück überweisen.