Ein Fall aus der Praxis: Eine Hauptkunde der GmbH ist insolvent. Für Ihre GmbH bedeutet das: Wenn Sie keine neuen Kunden finden, kann die GmbH die laufenden Kosten für Miete und Löhne nur zahlen, indem Reserven – sprich: Gewinne – aus den Vorjahren verbraucht werden. Damit wird auch ein Teil Ihres persönlichen Polsters und damit auch „Ihres Vermögens“ von der GmbH aufgezehrt. Wie können Sie das verhindern und Ihr (zukünftiges) Vermögen besser vor einem Zugriff von außen sichern? …
Besser ist: Sie entnehmen Gewinne sofort nach Ablauf des Geschäftsjahres und zwar so viel, wie handelsrechtlich zulässig ist. Der Gewinn geht dann sofort in Ihr privates Vermögen über. Macht die GmbH im nächsten Jahr Verluste, steht dieses Vermögen dann nicht mehr zur Verfügung. Ein Durchgriff auf Ihr privates Vermögen ist aber so gut wie nicht möglich. Nachteil: Die hohe Besteuerung für ausgeschüttete Gewinne (ca. 54 %). Vorteil: Das Geld ist aus der GmbH „raus“
Ist eine solche Situation für Ihre GmbH absehbar, müssen Sie vorbeugend handeln. Der Zugriff auf den an Sie ausgeschütteten Gewinn ist nämlich immer dann noch möglich, wenn für den außen stehenden Dritten bereits erkennbar war, dass es dadurch zu einem Liquiditätsengpass oder einer Überschuldung kommen kann. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, Rückstellungen zu bilden und dürfen den Gewinn nicht ausschütten (
BGH, Urteil vom 22.9.2003, II ZR 229/02). In folgenden Konstellationen ist es vorteilhaft, wenn Sie Gewinne sofort ausschütten und möglichst viel Privatvermögen bilden: Ihre GmbH ist von wenigen Kunden abhängig, so dass der Ausfall eines Großkunden nicht wettzumachen ist. Ihre GmbH ist in einer Branche tätig, die sehr stark kurzfristigen Trends und Gewinnchancen unterworfen ist (Einzelhandel, Erlebnis-Gastronomie, Internet, Event usw.). Spricht etwas für die Weiterführung der GmbH, können Sie dann immer noch neues Kapital zuführen oder die GmbH mit Darlehen aus dem Privatvermögen finanzieren.