Gibt es bei einer Betriebsprüfung Abweichungen von den Werten der finanzamtlichen Richtsätze, werden die Umsätze „verprobt“, d. h. nach oben gerechnet. Mehr als ärgerlich ist es aber, wenn die Umsatzschätzungen einfach unrealistisch hoch angesetzt werden. So ist z. B. jetzt ein Fall bekannt geworden, wonach die Betriebsprüfer den Jahresumsatz eines mittleren Gastronomiebetriebes um jährlich 500.000 EUR hochgerechnet haben. Über 3 Jahre errechneten die Prüfer daraus eine Umsatz- und ESt-Schuld von zusätzlichen 700.000 EUR. …
Die Gesellschafter-Geschäftsführerin war verständlicherweise geschockt – weil die vorgerechneten Werte mit der vorhandenen Kapazität gar nicht zu erwirtschaften war und weil diese Forderung nicht nur zur Insolvenz sondern zur Existenzvernichtung geführt hätten. Dieser Schwebzustand dauerte fast ein halbes Jahr, bevor die Prüfer im Schlussgespräch einen Kompromiss vorschlugen. Danach sollte die Nachzahlung nur noch 50.000 EUR (!) betragen und in monatlichen Raten von 350 EUR abgezahlt werden. Das ist gerade einmal 1/12 der ursprünglich genannten Forderung.
Fazit: Bei einer so hohen Abweichung der Beträge ist nicht auszuschließen, dass hier Druck ausgeübt werden sollte, um „Macht zu demonstrieren“ und gezielt einzuschüchtern.