Die Verschärfung der Vorschriften für die Strafbefreiende Selbstanzeige hat auch Auswirkungen auf Unternehmen, die fehlerhafte Buchungs- bzw. Besteuerungsunterlagen berichtigen. Hier wird im Einzelfall geprüft, ob es sich um einen strafrechtlich relevanten Vorgang handelt. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium (BMF) reagiert. § 153 AO wird für Unternehmen abgemildert. …
Danach ist soll nicht mehr jede Unrichtigkeit den Verdacht einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit begründen. Vielmehr soll es einer sorgfältigen Prüfung durch die Finanzbehörde bedürfen. Positiv zu werten ist auch, dass in Zukunft innerbetriebliche Kontrollsysteme (Controlling) ein Indiz gegen das Vorliegen des Vorsatzes bzw. einer Leichtfertigkeit darstellen können.