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Volkelt-Briefe

Behörden: Einspruch und Klage gegen das FA lohnen immer öfter

Allein im Jahr 2014 leg­ten 4,2 Mil­lio­nen Steu­er­zah­ler Ein­spruch gegen ihren Steuer­bescheid ein. In zwei von drei Fäl­len (rund 70 %) hat­ten die Steu­er­zah­ler Recht (BMF-Bericht). Der Steu­er­be­scheid war falsch und muss­te zu Guns­ten des Steu­er­zah­lers kor­ri­giert wer­den. Die Zah­len stei­gen seit Jah­ren und wer­den wei­ter anstei­gen. In ins­ge­samt 62.000 Fäl­len konn­ten sich Steu­er­zah­ler und Finanz­amt nicht eini­gen. Die­se Fäl­le lan­de­ten vor dem Finanz­ge­richt. Auch hier bekom­men die Steu­er­zah­ler zu 70 % Recht. …Wie vie­le fal­sche Vor­aus­zah­lungs­be­schei­de in die­ser Zeit an Unter­neh­men ver­schickt wur­den, ist nicht bekannt. Wohl aber, dass der Unter­neh­mer nach jeder Finanz­amts-Post sei­nen Bera­ter ein­schal­ten, end­los tele­fo­niert wer­den muss und am Schluss eine sat­te Bera­ter­rech­nung steht. Fakt ist, dass in vie­len Fäl­len der Umgangs­ton der Finanz­be­hör­den mit den Unter­neh­men schär­fer wird und Eini­ges zu wün­schen übrig lässt.

Die­ser Stil­wan­del und die ein­nah­me­ori­en­tier­te Besteue­rungs­pra­xis der Finanz­be­hör­den kom­men nicht aus hei­te­rem Him­mel. Bis in die 80er Jah­re rekru­tier­ten die Finanz­äm­ter ihre Sach­be­ar­bei­ter über­wie­gend selbst per Lear­ning by doing. Das Berufs­image war nicht beson­ders. Die Aus­bil­dung war nicht wis­sen­schaft­lich unter­legt. Unter­des­sen ist der Beruf attrak­tiv, das Image hat sich stark ver­än­dert (der Steu­er-CD-Käu­fer als Ret­ter des Wohl­fahrts­staa­tes). In die Aus­bil­dung wur­de inves­tiert. Die gesam­te Orga­ni­sa­ti­on wur­de pro­fes­sio­na­li­siert. Das betrifft die Füh­rungs­ebe­ne und die tech­ni­sche Aus­stat­tung. Ermes­sens­spiel­räu­me wer­den kon­se­quent Fis­kal­in­ter­es­sen unter­ge­ord­net (sie­he unten). Nicht zuletzt die öffent­li­che Dis­kus­si­on um die Steuer­hinter­ziehung und unver­steu­er­te Gewin­ne (Hoe­neß, Goog­le, Star­bucks) haben den Steuerbe­hörden Auf­trieb gege­ben und so dafür gesorgt, dass damit jetzt auch alle Unter­nehmen mit einer ten­den­zi­ell feh­ler­be­haf­te­ten Besteue­rungs­pra­xis leben müssen.

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