Das Bundesverfassungsgericht lässt Klagen gegen das Mindestlohngesetz derzeit nicht zu. Einige Betroffene wollten damit das Gesetz „schnell” zu Fall bringen. Das macht das BVerfG aber nicht mit (BverfG, Beschluss vom 25.6.2015, 1 BvR 37/15). Begründung: Betroffene müssen zuerst den (mühsamen) Rechtsweg über die Fachgerichte nehmen. So z. B. ein Jugendlicher unter 18 Jahren, der unter Hinweis auf den Gleichbehandlungsgrundsatz prüfen lassen wollte, ob die Ausnahmeregelung vom Mindestlohn für Jugendliche überhaupt verfassungskonform ist.
Der Weg über das Arbeitsgericht dürfte allerdings „dauern” und kostet zusätzlich. Ob sich Betroffene das leisten und antun wollen, ist bei den u. E. geringen Erfolgsaussichten zu bezweifeln. Die Rechtslage bleibt – betroffene Unternehmen (z. B. mit vielen Mini- oder Midi-Jobbern) müssen weiter damit leben.