DGB und SPD-Gewerkschaftsflügel wollen die umgekehrte Beweislast und ein Verbandsklagerecht in Sachen Mindestlohn. Folge: Bei Streitigkeiten, ob der Mindestlohn korrekt bezahlt wird, dürfen die Gewerkschaften klagen. Zudem sollen die Arbeitgeber … dann nachweisen müssen, wie viele Stunden ein Arbeitnehmer gearbeitet hat (Quelle: Arbeitsgruppe Mindestlohn vom 25.3.2015).
Der DGB möchte Schwerpunkt-Staatsanwalten einrichten, die in Sachen Mindestlohn tätig werden. Außerdem soll die Sozialversicherung bei Betriebsprüfungen bevollmächtigt werden, den Mindestlohn zu prüfen und direkte Meldung an die Zollbehörden zu machen. U. E. überzogene Forderungen, die vom DGB vorgetragen werden, um zumindest die Regelungen zur Dokumentationspflicht dauerhaft durchzusetzen.