Arbeitnehmer, die wegen der schlechten Konjunkturlage oder wegen eines unabwendbaren Ereignisses (z. B. Flut), nicht beschäftigt werden können, haben auch noch in 2015 Anspruch … auf eine 12-monatige Förderung – bzw. den Bezug von Kurzarbeitergeld. Das gilt u. U. auch für den Fremd-Geschäftsführer. Unabdingbare Voraussetzung: Er ist nicht der einzige Arbeitnehmer im Betrieb.
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