Noch in diesem Jahr – genau: am … 17.12.2014 – wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil in Sachen Erbschafts- und Schenkungssteuer für Betriebsvermögen verkünden. Erbschaften und Schenkungen nach diesem Datum sind von der zu erwartenden Verböserung der bisherigen gesetzlichen Regelungen (Verschonungsregeln für Betriebsvermögen) bereits betroffen. Die Zeit für Gestaltungen wird langsam knapp (Quelle: Pressemitteilung des BVerfG)
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