Verkauft der Gesellschafter einen GmbH-Anteil und erwirbt er im Zusammenhang mit dem Verkauf seines GmbH-Anteils ein Grundstück der GmbH unter dem Verkehrswert, dann ruft das die Finanzbehörden auf den Plan. Frage: … Wie wird der steuerliche Vorteil aus der verbilligten Grundstücksüberlassung besteuert? Dazu hat der Bundesfinanzhof jetzt klargestellt: „Verkauft eine GmbH an einen ausscheidenden Gesellschafter im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung auf Veranlassung des Anteilserwerbers ein Grundstück zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis, gehört der sich daraus für den Anteilsveräußerer ergebende geldwerte Vorteil zum Veräußerungspreis für den Anteil und führt daher nicht zum Entstehen von Schenkungsteuer“ (BFH, Urteil vom 27.8.2014, II R 44/13).
Kategorien
Verrechnet: Grundstücksüberlassung erhöht den GmbH-Kaufpreis
In diesem Fall hatte sich der (Ex-) Gesellschafter verrechnet. Das Finanzamt behandelte den Vorteil aus dem Verkauf unter Wert als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA). Der Gesellschafter konterte: Es handelt sich um eine Schenkung – die Steuerbelastung dafür wäre deutlich geringer ausgefallen. Ergebnis: Keine Chance. Gibt es einen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Verkauf des Anteils und verbilligter Grundstücksüberlassung, dann handelt es sich um einen ertragssteuerlichen Vorgang – die zusätzliche Steuerbelastung als vGA ist danach korrekt.