Wer regelmäßig mit dem Firmenwagen ohne Freisprechanlage unterwegs ist, für den ist es Alltag: Die Erreichbarkeit mit dem Mobil-Telefon ist immer eine Gratwanderung mit dem Gesetz. Selbst das Telefonieren oder das Zurhand-Nehmen des Mobiltelefons um SMS-Eingänge oder die Telefonliste beim Ampelstopp abzufragen kostet Bußgeld und ggf. eine Verwarnung und einen Punkteeintrag in Flensburg.
Entwarnung: … Laut OLG Hamm ist es zulässig, wenn der Fahrer beim Ampelstopp bei eingeschalteter Start-Stopp-Funktion das Mobil-Telefon benutzt (Beschluss vom 9.9.2014, 1 RBs 1/14).
Diese Rechtslage ergibt sich aus der Definition im Gesetz: Danach gilt das Handy-Verbot nicht bei „ausgeschaltetem Motor“. Korrekt. Es dürfte aber lediglich eine Frage der Zeit sein, bis wann der Gesetzgeber nachbessert und das Handy-Telefonieren generell beim Autofahren verbietet. Da hilft dann doch nur die Bluetooth-Freisprecheinrichtung – am besten noch vor dem Jahresende anschaffen.