Fremd-Geschäftsführer: So profitieren Sie von den Gehalts-Steigerungen bei Gesellschafter-Geschäftsführern + Konflikte in der GmbH: Besser klar kommen mit dem Betriebsrat + IT/Organisation: Kleinere Firmen haben immer noch viele Sicherheits-Lücken + Geschäftsführer privat: Unterwegs besser erreichbar + Home-Office: Kündigung nur mit Zustimmung des Betriebsrates + Bürokratie: Verfassungsgericht wird „Rundfunkgebühren” entscheiden + Geschäftsführer privat: Bank muss Sondertilgungen verrechnen + BISS …
Der Volkelt-Brief 45/2014 > Download als PDF – lesen im „Print”
Nr. 45/2014
Freiburg 7.11.2014
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
jeder 5. GmbH-Geschäftsführer ist nicht an der GmbH, für die er tätig ist, beteiligt. Entweder als Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft im Unternehmensverbund, als Fremd-Geschäftsführer in einer Familien-GmbH oder als Ressort-Geschäftsführer im Gremium. Im Verhältnis zum Gesellschafter-Geschäftsführer werden sie – so z. B. auch die Ergebnisse der BBE-Vergütungs-Studien für Geschäftsführer – durchschnittlich schlechter bezahlte. In der Praxis sieht man einen Abschlag von bis zu 20 % bei den GmbHs mit mehr als 20 Mitarbeitern.
Begründung: Gesellschafter-Geschäftsführer tragen zusätzlich das Vermögensrisiko. Nur in den wenigsten Anstellungsverträgen dieser Kollegen ist eine Dynamisierungsklausel vereinbart, wonach das Gehalt regelmäßig angepasst wird. Allenfalls besteht ein Anspruch auf „jährliche Prüfung des Gehalts“. Der Geschäftsführer ist auf den Goodwill seines Arbeitgebers angewiesen. Etwas verringern lässt sich der Abstand zum Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehaltsniveau, wenn Sie neben dem Festgehalt und der Tantieme zusätzliche Leistungen vereinbaren, z. B. zur Altersversorgung, zur Gesundheitsvorsorge oder zur persönlichen Fortbildung. Ab 2015 werden einige dieser Leistungen steuerlich und sozialversicherungsrechtlich sogar noch interessanter. Hier sind Sie gut beraten, wenn Sie zusammen mit Ihrem Steuerberater einen Forderungs-Katalog erarbeiten (Gutschein, Fahrtkostenzuschuss, Weiterbildungspauschale, Übernahme der Betreuungskosten usw.).
Konflikte in der GmbH: Besser klar kommen mit dem Betriebsrat
„Ich habe bisher nur gute Erfahrungen mit unserem Betriebsrat gemacht“. So das Feedback vieler Kollegen zum Umgang mit Betriebsräten. Das ist aber nicht immer so. Je größer die Entfernung der Geschäftsführung zu den Mitarbeitern und je mehr Beschäftigte im Unternehmen, umso problematischer sehen viele personalverantwortliche Geschäftsführer das Verhältnis zu den Arbeitnehmer-Vertretungen. Hier einige Hinweise wie Sie sich das Leben leichter machen:
- Kommunikation: Suchen Sie bewusst das 4‑Augen-Gespräch mit dem Betriebsratsvorsitzenden. Steigen Sie dabei am besten mit einem privaten Thema ein. Es wird für Ihren Gesprächspartner nach diesem Einstieg schwierig, wieder auf seinen dogmatischen Weg zurückzufinden. Je persönlicher Sie auf die Person „Betriebsrat“ eingehen, desto größer ist Ihre Chance, dass er von seinem klassischen Feindbild abweicht. Geben Sie ihm Einblicke in betriebliche Belange. Geben Sie ihm das Gefühl eines Informationsvorsprungs (Geschäftsanbahnungen, Brancheninformationen).
- Zeit zum Verhandeln: Stellen Sie sich auf möglicherweise langwierige Verhandlungen ein und kalkulieren Sie dies unbedingt beim Zeitplan für Ihre Maßnahmen ein. Es schwächt Ihre Verhandlungsposition als Arbeitgeber ungemein, wenn Sie unter Zeitdruck Verhandlungen zu Ende bringen müssen. Drängen Sie nicht auf eine bestimmte Zeitvorgabe. Lassen Sie Ihren gegenüber spüren, dass für Sie bei den Verhandlungen die Zeit keine Rolle spielt – auch, wenn Ihnen das schwer fällt.
- Kompetenz statt Ideologie: Viele motivierte und leistungsorientierte Mitarbeiter scheuen oft davor zurück, ein Betriebsratsamt zu übernehmen. Sie fürchten einen „Karriere-Knick” und Nachteile für ihre berufliche Entwicklung. Als personalverantwortlicher Geschäftsführer sollten Sie eine solche Situation als Chance sehen: Sie verlieren zwar einen guten Mitarbeiter, Ihr Unternehmen gewinnt dadurch aber unter Umständen einen loyalen und kompetenten Betriebsrat, der die Betriebsbelange besser versteht.
- Regel und Ausnahme: Vorläufige Personaleinstellungen in Eilfällen sollten Sie als Vorgesetzter auf keinen Fall überstrapazieren. Ein dauernder Missbrauch kann zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen.
- Wochenend-Politik: Kalendertage statt Arbeitstage Das Gesetz stellt auf Kalendertage ab. Daher ist besondere Eile geboten, wenn Sie die Mitteilung des Betriebsrates an einem Freitag erhalten, z. B. Widerspruch gegen Mehrarbeit. In diesem Fall ist nämlich der folgende Montag bereits der letzte Tag, um den Antrag auf Mehrarbeit beim Arbeitsgericht wirksam stellen zu können. Nehmen Sie solche Wochenend-Überraschungen unbedingt noch am Freitag zur Kenntnis, damit Sie u. U. noch über das Wochenende mit Ihrem Anwalt in der Sache Kontakt aufnehmen können.+ + +Laut Bundeskriminalamt verursachen Wirtschaftskriminelle jährlich einen Schaden von knapp 4 Mrd. EUR. Dabei geht es um Betrug, Diebstahl, Bilanzfälschung, Veruntreuung und Internet-Kriminalität. Auch mittelständische Unternehmen sind es, die sich hier zu sicher fühlen, zu viel Vertrauen haben und zu wenig Vorsicht und Kontrolle walten lassen. Dabei können Sie mit wenigen Vorsichtsmaßnahmen Entscheidendes erreichen:
Kleinere Firmen haben immer noch viele Sicherheits-Lücken
Laut Bundeskriminalamt verursachen Wirtschaftskriminelle jährlich einen Schaden von knapp 4 Mrd. EUR. Dabei geht es um Betrug, Diebstahl, Bilanzfälschung, Veruntreuung und Internet-Kriminalität. Auch mittelständische Unternehmen sind es, die … sich hier zu sicher fühlen, zu viel Vertrauen haben und zu wenig Vorsicht und Kontrolle walten lassen. Dabei können Sie mit wenigen Vorsichtsmaßnahmen Entscheidendes erreichen:
- Noch immer gibt es Unternehmen, in denen das Vier-Augen-Prinzp nicht konsequent durchgesetzt wird. Wichtige Entscheidungen und wichtige Aufgaben (Auftragsvergabe, Überweisungen) werden grundsätzlich nicht von einer Person allein durchgeführt.
- Der Zugriff auf alle sensiblen Daten des Unternehmens sollte grundsätzlich vollständig und über einen längeren Zeitraum dokumentiert werden. Als Unternehmer müssen Sie jederzeit wissen, wer, wann und in welchem Zusammenhang auf welche Daten Zugriff hat und hatte.
Geschäftsführer privat: Unterwegs besser erreichbar
Wer regelmäßig mit dem Firmenwagen ohne Freisprechanlage unterwegs ist, für den ist es Alltag: Die Erreichbarkeit mit dem Mobil-Telefon ist immer eine Gratwanderung mit dem Gesetz. Selbst das Telefonieren oder das Zurhand-Nehmen des Mobiltelefons um SMS-Eingänge oder die Telefonliste beim Ampelstopp abzufragen kostet Bußgeld und ggf. eine Verwarnung und einen Punkteeintrag in Flensburg.
Entwarnung: Laut OLG Hamm ist es zulässig, wenn der Fahrer beim Ampelstopp bei eingeschalteter Start-Stopp-Funktion das Mobil-Telefon benutzt (Beschluss vom 9.9.2014, 1 RBs 1/14).
Home-Office: Kündigung nur mit Zustimmung des Betriebsrates
Haben Sie mit einem Ihrer Mitarbeiter eine Vereinbarung abgeschlossen, wonach dieser einen Teil seiner Arbeit vom Home-Office aus erledigen kann, dann können Sie diesen nicht ohne weiteres kündigen. Zum einen müssen Sie bei einer Kündigung die konkrete Situation berücksichtigen. Zum anderen handelt es sich um eine „Versetzung“ des Arbeitnehmers, die nur mit Zustimmung des Betriebsrats zulässig ist (LAG Düsseldorf, Urteil vom 10.9.2014, 12 Sa 505/14).
Verfassungsgericht wird „Rundfunkgebühren” entscheiden
Das VG Hannover hat mehrere von Unternehmen geführten Verfahren zur Rechtmäßigkeit der neuen Rundfunk-Gebührenverordnung ausgesetzt, um dazu eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht einzuholen (VG Hannover, Urteil vom 24.10.2014, 7 A 6504/13 u. a.).
Geschäftsführer privat – Bank muss Sondertilgungen verrechnen
Wenn Sie das Darlehen für den privaten Immobilienerwerb vorzeitig zurückzahlen wollen, muss die Bank bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung geleistete Sondertilgungen berücksichtigen. Die AGB, wonach diese unberücksichtigt bleiben und nicht zugunsten des Darlehensnehmers berücksichtigt werden, ist unwirksam (VZ Hamburg, Mitteilung vom 27.10.2014).
Lothar Volkelt
Dipl. Volkswirt, Chefredakteur + Herausgeber