Viele Kollegen setzen auf eine leistungsorientierte Vergütung. Wobei das Finanzamt für Gesellschafter-Geschäftsführer eine Umsatz-Tantieme nur ausnahmsweise zulässt. Üblich ist die Gewinn-Tantieme. Damit ist der Handlungs-Anreiz auf der Leitungsebene richtig gesetzt. Nichts anderes gilt für die Mitarbeiter. … Machen Sie hier keine Zielvorgaben, und zahlen regelmäßig Prämien aus, kann das nach hinten losgehen. „Genau so viel wie letztes Jahr“. So ein oft gehörter Kommentar anlässlich der Überreichung der Jahres-Prämien an die Mitarbeiter.
Fakt ist: Schon nach 2 Jahren regelmäßiger Zahlung ist die positive Wirkung einer Prämienzahlung verpufft. Auch, wenn Sie die Prämie (aus arbeitsrechtlichen Gründen) nur ausnahmsweise und ohne Anspruch auf regelmäßig Zahlung gewähren. Wann müssen Sie besonders aufpassen?
- Selbst bei guter wirtschaftlicher Entwicklung sollten Sie die Mitarbeiter nicht an Prämien gewöhnen. Umsatz- und Gewinnbeteiligungen haben in der Wachstumsphase der Firma diesen Effekt. Es entsteht ein „automatischer“ Anspruch.
- Besser ist es, wenn Sie die Prämie nach vorab individuell oder abteilungsweise vereinbarten Leistungszielen koppeln (Z. B. auch: Kostenersparnis, weniger Fehlzeiten usw.)
- Die Prämie sollte immer an außergewöhnliche Leistungen knüpfen. Dann ist auch eine Umsatzbeteiligung am überdurchschnittlichen Umsatzwachstum möglich.