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Volkelt-Briefe

Steuerpolitik: Das gefährliche Spiel mit der Steuer-Schraube

Erin­nern Sie noch an die Inves­ti­ti­ons­hil­fe­ab­ga­be? Damit woll­te die Poli­tik 1982/83 alle Bun­des­bür­ger zusätz­lich mit 5 % der Steu­er­schuld an den Öffent­li­chen Inves­ti­tio­nen betei­li­gen. Erst die Rich­ter des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts konn­ten die­sen Angriff auf die Geld­bör­sen der Deut­schen stop­pen. Eine Zwangs­an­lei­he war und ist verfassungswidrig.

Nicht weni­ger umstrit­ten ist, …den Soli­da­ri­täts­zu­schlag ohne wei­te­re zeit­li­che Beschrän­kung zu ver­län­gern. Hier prü­fen die Juris­ten des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums noch, wie das umge­setzt wer­den kann. Auch jetzt sind die Mit­tel für Öffent­li­che Inves­ti­tio­nen knapp. Ob Sanie­rung der Ver­kehrs­in­fra­struk­tur, Netz­aus­bau, Ener­gie­tras­sen, neue Flücht­lings­un­ter­künf­te, mehr Leh­rer oder die Finan­zie­rung der Ener­gie­wen­de: Der Staat will zusätz­li­che Ein­nah­men. Es wun­dert also nicht, wenn gera­de jetzt die For­de­rung nach (zusätz­li­chen) Län­der­steu­ern laut wird. Dazu kommt Jahr für Jahr die kal­te Pro­gres­si­on. Finanz­mi­nis­ter Schäub­le hält das Alles für zumutbar.

Unter­neh­men müs­sen sich zusätz­lich immer wie­der mit neu­en Steu­er-Maß­nah­men aus­ein­an­der­set­zen, mit denen die Finanz­be­hör­den ver­su­chen, die steu­er­li­chen Bemes­sungs­grund­la­ge für die Ermitt­lung der betrieb­li­chen Steu­ern zu ihren Guns­ten zu ver­än­dern. So hat der Finanz­aus­schuss des Bun­des­ra­tes jetzt den Ent­wurf der sog. Betriebs­stät­ten­ge­winn­auf­tei­lungs­ver­ord­nung (BsGAV) bera­ten und in den Eck­punk­ten abge­seg­net. Für ver­bun­de­ne Unter­neh­men mit aus­län­di­schen Betriebs­stät­ten wird das neben einer stil­len Steu­er­erhö­hung zu einem erheb­li­chen Bera­tungs-Mehr­auf­wand füh­ren (vgl. Nr. 35/2013). Der Bun­des­rat wird dazu abschlie­ßend Ende der Woche bera­ten und den Geset­zes­text wohl in unver­än­der­ter Form annehmen.

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