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Volkelt-Briefe

Geld: Schärfere Regeln für die Selbstanzeige zeigen Wirkung

Ab 1.1.2015 wird die Gren­ze, bis zu der Steu­er­hin­ter­zie­hung ohne Zuschlag bei einer Selbst­an­zei­ge straf­frei bleibt, von 50.000 EUR auf 25.000 EUR her­ab­ge­setzt. Bei höhe­ren Beträ­gen wird bei gleich­zei­ti­ger Zah­lung eines Zuschla­ges von 10% von einer Straf­ver­fol­gung abge­se­hen. Fer­ner wer­den ab einem Hin­ter­zie­hungs­be­trag von 100.000 Euro 15% Straf­zu­schlag fäl­lig, ab einer Mil­li­on Euro 20%. Die­se Ankün­di­gung zeigt Wir­kung: Bis Juni gab es 22.500 Selbst­an­zei­gen, die Steu­er­meh­r­ei­nah­men von ca. 500 Mio. EUR brachten.

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