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Volkelt-Briefe

Lohnkosten: Equal Pay gilt auch für Auslandseinsätze

Ist im Arbeits- oder Tarif­ver­trag deut­sches Arbeits­recht ver­ein­bart, gilt der Equal-Pay-Grund­satz auch für alle Arbeit­neh­mer (auch: Leih­ar­beit­neh­mer), die in einer aus­län­di­schen Betriebs­stät­te oder bei einem aus­län­di­schen Arbeit­ge­ber ein­ge­setzt wer­den (BAG, Urteil vom 28.5.2014, 5 AZR 422/12).

Der Leih­ar­beit­neh­mer konn­te nach­wei­sen, dass der Stamm­be­leg­schaft im nie­der­län­di­schen Unter­neh­men deut­lich höhe­re Stun­den­löh­ne aus­ge­zahlt wur­den. Die Ver­leih­fir­ma muss jetzt den Dif­fe­renz­be­trag nachzahlen.

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