Ob Tripadvisor-Empfehlung oder Amazon-Note: Bewertungs-Portale im Internet werden zum entscheidenden Kriterium bei der Kaufentscheidung. Das gilt auch für die Suche nach dem neuen Arbeitgeber. Sind Sie hier nicht, nicht richtig oder sogar mit der Note „mangelhaft“ gelistet, haben Sie schlechte Karte bei der Suche nach neuen Mitarbeitern. Wie die Arbeitgeber-Bewertung funktioniert können Sie z. B. unter www.meinchef.de oder www.kununu.de sehen. Hier können Arbeitnehmer und potenzielle Arbeitnehmer anhand vorgegebener Kriterien (Gehalt, Kollegen, Weiterbildungsangebote, Chancengleichheit usw.) das Unternehmen als Arbeitgeber oder den Chef bzw. Vorgesetzten direkt bewerten (Mein Chef: „lobt oder kritisiert konstruktiv und zeitnah“ oder „überzeugt durch soziale Kompetenz“).
Möglich sind auch individuelle Kommentare. Und die können es in sich haben. Z. B., wenn dort Dinge stehen wie: „Ich würde das Unternehmen in keinem Fall als Arbeitgeber empfehlen“. In der Praxis gibt es fast keine Möglichkeit, negative Einträge zu beseitigen (Ausnahme: kununu). Es sei denn, Sie gehen anwaltlich vor und verlangen Löschung der Einträge. Was aber nach gängiger Rechtsprechung nur möglich ist, wenn es um sittenwidrige oder objektiv falsche Darstellungen geht (vgl. Nr. 22/2014).
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