Immer mehr Unternehmer, die nicht wissen, wie sie ihr privates Geldvermögen gewinnbringend oder zumindest ohne Verlust anlegen können, müssen sich etwas einfallen lassen. Sinn macht es jetzt, Erspartes nicht mehr in Wertpapieren oder Sparkonten anzulegen. Was tun? Investieren Sie in die eigene Firma. Als Gesellschafter-Darlehen vom Ehegatten oder den Kindern. Vorteil: das Geld bleibt in der Familie und der Staat subventioniert bei der Steuer.
Beispiel: Bis vor wenigen Monaten hat Geschäftsführer D. sämtliche Anschaffungen über die Bank finanziert. Den Geschäftswagen, den neuen Kaffeeautomat und selbst kleinere Ersatzinvestitionen für die Küche. In seinem Restaurantbetrieb in zentraler Ausflugslage finanziert er Monat für Monat knapp zehntausend Euro, manchmal auch mehr. Dazu muss er jedes Mal zum Banktermin. Telefonisch – wie früher üblich – läuft das nicht mehr. D. muss die aktuelle Geschäftslage darstellen und erklären, was er anschaffen will, ob Rücklagen da sind und immer wieder die hinterlegten Sicherheiten erhöhen. Irgendwann war ihm das zu viel. D. hat – wie er es nennt – eine „Strategiewechsel“ vorgenommen. Als erstes gab es eine Bestandsaufnahme: Wie viel Vermögen ist vorhanden. Wie viel in Sparbüchern und Wertpapiere, mit welchen Laufzeiten. Welche der Anlagen sind als Sicherheiten hinterlegt.
Im nächsten Schritt wird das Familien-Vermögen neu geordnet. Freie Mittel könne z. B. – steuerfrei – auf die beiden Kinder im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden. Teile des Vermögens hat er ganz in die GmbH eingebracht. Sein neues Finanzierungsmodell sieht jetzt so aus.
- Die Kinder und die Ehefrau sind jetzt mit jeweils 9,9% an der GmbH beteiligt. Sie geben Teile Ihrer Finanzmittel als Darlehen in die GmbH.
- Die GmbH wiederum zahlt aus den Darlehen Investitionen. Stehen keine Investitionen an, investiert die GmbH die freien Mittel in Aktien, Beteiligungen oder andere Finanzanlagen.
Vorteil: Zum einen zahlt die GmbH die Zinsen für das Darlehen nicht an die Bank. Das Geld bleibt „in der Familie“. Weil die Kinder unter 10% an der GmbH beteiligt sind, zahlen Sie für die Zinsen 25% Abgeltungssteuer – wahlweise den niedrigeren persönlichen Steuersatz. Legt die GmbH das von den Kindern geliehene Geld in Finanztitel an, bringt das steuerlich sogar Vorteile gegenüber der privaten Anlage: Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Anteilen an anderen Kapitalgesellschaften im Betriebsvermögen bleiben steuerfrei.
Wie bei jeder Gestaltung, mit der Steuern gespart werden, müssen die Voraussetzungen stimmen. Wer zu 10% und mehr an der GmbH beteiligt ist, für den rechnet sich die Finanzierung der GmbH mit einem Gesellschafter-Darlehen nicht mehr. Die Zinsen unterliegen nicht der 25%-Abgeltungssteuer – dafür müssen Sie den vollen persönlichen Steuersatz rechnen. Eine solche Vermögensumschichtung muss auch unter Risiko-Aspekten geprüft werden. Gerät die Firma in die Krise, ist das gesamte private Vermögen, das jetzt in der GmbH eingebracht ist, gefährdet. Aber: Wenn das private Vermögen als Sicherheit für den Bankkredit hinterlegt wird, ist es in der wirtschaftlichen Schieflage nicht weniger gefährdet. Mit einem Unterschied: Wird der Gesellschafter aus der Bürgschaft in Anspruch genommen, kann er den Verlust in seiner Steuererklärung geltend machen – wenn es da überhaupt noch etwas zu verrechnen gibt. Für die Neuordnung des Familien-Vermögens muss aber auch vertraglich Alles stimmen: Dazu gehört: Die Kinder dürfen nicht per Vermächtnis dazu verpflichtet werden, ihr Vermögen als Darlehen in die GmbH einzubringen. Für minderjährige Kinder sollte ein Vormund bestellt werden.