Seit Dienstag läuft die mündliche Verhandlung zur Erbschaftsteuer vor dem BVerfG. Geprüft wird, ob die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen verfassungsgemäß sind (vgl. Nr. 21/2013). Absehbar ist, dass zusätzliche bürokratische Hürden für kleinere Unternehmen kommen. Die Regelung, wonach Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern keinen Nachweis über den Erhalt der Arbeitsplätze bringen müssen, wird selbst von Unternehmerverbänden als problematisch gesehen.
Absehbar ist auch, dass es besondere Regelungen für die Unternehmen mit Veräußerungserschwernissen geben muss. Also für die Fälle, in denen der Gesellschafter seinen Anteil nur zu dem Preis und den Bedingungen veräußern darf, die im Gesellschaftsvertrag vorgegeben sind (Vorkaufsrechte, Veräußerungsverbote).