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Mindestlohn: Was noch offen ist, wo Sie aufpassen müssen

Der Min­dest­lohn (Link: FAQ zum Min­dest­lohn) ist erklär­ter Wil­le der Poli­tik. Aber die Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen, die von den Unter­neh­men – auch von klei­ne­ren Betrie­ben – umge­setzt wer­den müs­sen, müs­sen prak­ti­ka­bel sein. Das ist nicht zuviel ver­langt. Der vor­lie­gen­de Gesetz­ent­wurf hält das nicht. Aus Sicht der Unter­neh­men nicht hin­nehm­bar ist:

  • dass Unter­neh­men auch dann bestraft wer­den kön­nen, wenn zwi­schen­ge­schal­te­te Leih­fir­men oder Sub­un­ter­neh­mer gegen die Min­dest­lohn-Vor­schrif­ten ver­sto­ßen ( „weder posi­ti­ve Kennt­nis noch grob fahr­läs­si­ge Unkennt­nis“),
  • nicht geklärt ist, wie Son­der­zah­lun­gen oder leis­tungs­be­zo­ge­ne Ver­gü­tun­gen in den Min­dest­lohn ein­be­zo­gen werden,
  • nicht geklärt ist, wie Sach­leis­tun­gen (z. B. Woh­nungs­über­las­sun­gen, Fir­men­ein­kauf, Fir­men­wa­gen) gewer­tet werden.
In Sachen Min­dest­lohn ist das letz­te Wort noch nicht gespro­chen. Unter­des­sen hat die Bun­des­rechts­an­walts­kam­mer recht­li­che Beden­ken gegen den vor­ge­leg­ten Gesetz­ent­wurf vor­ge­tra­gen. Die oben genann­ten Kom­pen­sa­ti­ons­lö­sun­gen könn­ten hier noch ent­schei­den­des Gewicht bekom­men. Damit könn­te sicher­ge­stellt wer­den, dass es in allen „schwie­ri­gen“ Bran­chen doch noch zu Son­der­lö­sun­gen bzw. Ent­las­tun­gen für die Unter­neh­men kom­men wird. Hin­ter den Kulis­sen gibt es der­zeit aller­dings schon hef­ti­ges Gescha­cher statt. So wird außer den bereits bekann­ten Aus­nah­men zum Min­dest­lohn (jun­ge Arbeit­neh­mer, Lang­zeit­ar­beits­lo­se) mit den Sozi­al­kas­sen über sog. Kom­pen­sa­ti­ons­lö­sun­gen ver­han­delt. Kon­kret: In ein­zel­nen Bran­chen (Land­wirt­schaft, Ver­la­ge) wer­den bei Ein­füh­rung des Min­dest­lohns die Sozi­al­ver­si­che­rungs­ab­ga­ben abgesenkt.

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