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GmbH-Bilanz: FA muss Geschäftsführer-Pensionsalter anerkennen

Das ver­ein­bar­te Pen­si­ons­al­ter des GF hoch­zu­rech­nen (von 65 auf 67), ist geschei­tert (vgl. Nr. 40/2013). Zuletzt hat­te das FG Hes­sen (Az.: 4 K 3070/11) die­se Pra­xis als unzu­läs­sig zurück gewie­sen. Jetzt haben die Finanz­be­hör­den die Revi­si­on in einem wei­te­ren BFH-Ver­fah­ren (Az.: I R 50/13) end­gül­tig zurückgezogen.

Der Bund der Steu­er­zah­ler rät: GmbHs, denen das Finanz­amt das Pen­si­ons­al­ter für den Geschäfts­füh­rer hoch­rech­nen will, soll­ten unter Hin­weis auf das Ver­fah­ren Ein­spruch gegen den Steu­er­be­scheid einlegen.

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