Das vereinbarte Pensionsalter des GF hochzurechnen (von 65 auf 67), ist gescheitert (vgl. Nr. 40/2013). Zuletzt hatte das FG Hessen (Az.: 4 K 3070/11) diese Praxis als unzulässig zurück gewiesen. Jetzt haben die Finanzbehörden die Revision in einem weiteren BFH-Verfahren (Az.: I R 50/13) endgültig zurückgezogen.
Der Bund der Steuerzahler rät: GmbHs, denen das Finanzamt das Pensionsalter für den Geschäftsführer hochrechnen will, sollten unter Hinweis auf das Verfahren Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.