Noch im Juni wird die EU-Kommission die sog. Mutter-Tochter-Richtlinie überarbeiten. Hintergrund: Die bisherigen Regelungen zur Konzernbesteuerung laufen nach Meinung der EU-Behörden und zahlreicher Finanzminister in den EU-Staaten ins Leere. Was zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen geplant war, wird in der Praxis von EU-weit tätigen Unternehmen zur Steuergestaltung genutzt.
- Ein Dorn im Auge der Finanzbehörden ist die Vorschrift, wonach ausländische Konzerntöchter ihre Gewinne an die inländischen Muttergesellschaften überweisen, ohne dass diese Gewinne bei der Konzern-Muttergesellschaft versteuert werden müssen. In einigen Ländern sind die überwiesenen Gewinne sogar komplett steuerfrei.
- Nicht weniger umstritten ist die Möglichkeit, über Lizenzgebühren Gewinne steuerbegünstigt zu verrechnen. Eine Praxis, die insbesondere von den international tätigen Konzernen (IKEA, Amazon) aber nur selten von mittelständischen GmbHs mit ihren ausländischen Tochtergesellschaften genutzt wird.
Stellen Sie sich darauf ein, dass die oben genannten sog. Steuer-Schlupflöcher noch im Laufe des Jahres von den EU-Behörden geschlossen werden. Die Mutter-Tochter-Richtlinie wird noch im Juni überarbeitet und den Finanzministern vorgelegt. Eine steuerfreie Gewinnübertragung von Tochter- auf Muttergesellschaften wird dann europaweit nicht mehr möglich sein. Auch in Sachen Lizenzgebühren wird sich schnell etwas tun. Zwar ziehen hier nicht alle EU-Länder mit. Aber Finanzminister Schäuble hat bereits angekündigt, dass er in Deutschland zügig einen Alleingang begehen wird, wenn keine europäische Lösung zustande kommt.