Erstellt eine GmbH eine Immobilie, die anschließend für die GmbH und zum Teil als privater Wohnraum genutzt wird, besteht ein Wahlrecht. Will die GmbH die Vorsteuern …aus Herstellungskosten eines teilweise unternehmerisch und teilweise nichtunternehmerisch (zu Wohnzwecken des Geschäftsführers) genutzten Gebäudes abziehen, muss sie bis zum 31. Mai des Folgejahres erklären, dass sie das Gebäude insgesamt ihrem Unternehmen zugeordnet hat (BFH, Urteil vom 20.3.2014, V R 27/12).
Alleine aus den USt-Voranmeldungen ergibt sich diese Zuordnungsentscheidung nicht. Wenn Sie eine gemischt genutzte Immobilie erstellen, sollten Sie spätestens zum 31.5. nach der Fertigstellung dem Finanzamt gegenüber erklären, wie Sie ihr Zuordnungswahlrecht wahrnehmen. Berücksichtigen Sie dazu auch die steuerlichen Folgen, die dann z. B. beim Verkauf der Immobilie bzw. einer Übertragung und Auslösung an mehrere Kinder (Erben) entstehen.