Es gibt es bei immer mehr jungen Menschen den Trend, ganz auf ein eigenes Fahrzeug zu verzichten. Gründe: Hohe Sprit- und Unterhaltskosten. Aber auch die Parkflächen gerade in den Innenstadt-Bereichen werden immer teurer. Ausweg: …Statt einem Firmenwagen überlassen Sie ihren Mitarbeitern ein Fahrrad/E‑Bike. Seit 2013 gibt es bundesweit einheitliche Vorgaben für die steuerliche Behandlung (Weg zur Arbeitsstätte, private Nutzung, Verrechnung beim Sachbezug). Danach gilt:
- Der Vorteil für die private Nutzung kann nach der sog. 1 % – Methode ermittelt werden.
- Die private Nutzung des Firmen-Fahrrades für die Wegstrecke von der Wohnung zur Arbeitsstätte bleibt vollständig lohnsteuerfrei.
- Finanziert der Arbeitnehmer das E‑Bike (zum Teil) aus seinem Gehalt, muss er weniger Beiträge zur Sozialversicherung zahlen.
Beispiel: Die GmbH überlässt einem älteren Mitarbeiter ein E‑Bike zum Kaufpreis von 2.000 EUR. Der Arbeitnehmer muss lediglich für 20 EUR zusätzliche Lohnsteuer zahlen. Die GmbH kann die Umsatzsteuer, die anteilige AfA und die Betriebskosten (Wartung, Versicherung) als Betriebsausgaben absetzen.
Unternehmen, die ihre Betriebsstätte in zentralen Lagen ohne gute Nahverkehrsangebote haben, können Mitarbeitern ein attraktives Zusatzangebot machen, das den Arbeitsplatz noch weiter aufwertet und damit die Firmenbindung stärkt. Unterdessen gibt es Dienstleister, die sich auf das Leasing von Firmenrädern spezialisiert haben und die einen Fullservice rund ums Fahrrad anbieten, von der Wartung, über die Finanzierung bis zur Versicherung (z. B. Fa. Leaserad, https://www.leaserad.de, mit bundesweit 200 Kunden)