Überlässt die GmbH einen Firmenwagen an den Junior ausschließlich zur geschäftlichen Nutzung, dann muss … die GmbH das überwachen (Fahrtenbuch). Und zwar mit einer schriftlichen Vereinbarung im Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag (BFH, Urteil vom 14.11.2013, VI R 25/13).
Stellen Sie sich darauf ein, dass die Finanzbehörden diese Rechtslage bei der nächsten Betriebsprüfung umsetzen. Hier muss Ihr Steuerberater prüfen, ob die Voraussetzungen (Fahrtenbuch, Vertrag in Schriftform) noch stimmen.