Eine Russian-Roulette-Klausel (Ausstiegsverfahren) ist zulässig und wirksam vereinbart, wenn …die Verpflichtung zum Verkauf/Ausscheiden an bestimmte Umstände gekoppelt ist. Z.B.: Zerwürfnisse zwischen den Gesellschaftern, Ende der aktiven Mitarbeit als Geschäftsführer, Erreichen einer Altersgrenze (OLG Nürnberg, Urteil vom 20.12.2013, 12 U 49/13).
In Deutschland gibt es rund 200 GmbHs, die eine solches Ausstiegsverfahren haben. Das kann z. B. so aussehen: Ein Gesellschafter bietet dem anderen seiner Anteil zu einem bestimmten Kaufpreis an. Kauft der nicht, ist er verpflichtet seinen Anteil zum angebotenen Preis an den Gesellschafter zu verkaufen. Vorteil: Durch dieses Bieterverfahren ist gewährleistet, dass ein angemessener Kaufpreis gefunden wird und der ausscheidende Gesellschafter annähernd zu einem fairen Marktpreis abgefunden wird.