Die jährlich Meldung der Beschäftigten (Dauer und beitragspflichtige Arbeitsentgelte) an die Sozialversicherung (KSV: 31.3.2014) ist ab sofort spätestens …
zum 15.2.2014 einzureichen. Vermerken Sie das in der WV für die 7. KW bzw. für das Gespräch mit dem StB.
Der Verstoß gegen die Meldepflichten zur Sozialversicherung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu 25.000 EUR belangt werden. Kontrollieren Sie, ob der zuständige Mitarbeiter/Dienstleister die neue Frist einhält.