Per Erlass haben sich die Finanzminister darauf verständigt, wie Cash-GmbHs nach dem Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz behandelt werden. Danach wird .. von einer Besteuerung von schädlichen Vermögenswerten (Guthaben, Forderungen) abgesehen, wenn diese innerhalb der Frist von 6 Monaten reinvestiert werden. Diese und andere Sondertatbestände werden in diesem Erlass geregelt (z- B. NRW FinMin. vom 10.10.2013 – S 3812b – 10 – V a 6, BStBl. I 2013,1272 ff.).
Auch Konzernfinanzierungsgesellschaften werden danach als Cash-GmbHs behandelt, wenn ein in der GmbH daneben stehender Geschäftsbetrieb von nicht untergeordneter Bedeutung betrieben wird. Steht ein Erbschafts- oder Schenkungsfall einer GmbH an, die größeres Verwaltungsvermögen bilanziert (Guthaben, Forderungen, Finanzmittel, Rücklagen), sollten Sie vorab mit dem Steuerberater prüfen, ob die steuerlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Cash-GmbH gegeben sind.