Viele Website-Programme bieten Kommentar-Funktionen – für den direkten Dialog mit dem Kunden. Vorsicht: …
Schreiben Kunden beleidigende Kommentare (über die Konkurrenz) müssen Sie aufpassen: Sie haften als „Internet-Portal“, können mit einer Unterlassungserklärung belangt und auf Schadensersatz verklagt werden (EuGH, Urteil vom 10.10.2013, 64569/09).
Die Kommentar-Funktion ist auf den ersten Blick komfortabel. Aber sie hat Risiken. Zum einen ist hier eine System-Schwachstelle, die SPAM, unerwünschten Cookies und Trojanern Tür und Tor öffnet. Zum anderen steigen unterdessen auch die mediale Risiken (Verletzung von Schutzrechten). Deswegen sollten gerade kleinere Firmen, die ihre Websites mit standardisierter Software selbst managen, solche Tools nur sehr zurückhaltend einsetzen. Wenn doch, dann sollten Sie die Website-Einträge regelmäßig kontrollieren und anonyme Einträge grundsätzlich löschen, damit Sie nicht überraschend Post vom Anwalt bekommen.