Verkauft der GmbH-Gesellschafter seinen Anteil (hier: < 5 %) unter Marktwert, kann er …
den fiktiven Verlust nicht verrechnen. Der Gesellschafter hatte 150.000 € erlöst. Nach üblicher Bewertung hätte er 290.000 € erzielen können (FG Münster, Urteil vom 22.8.2013, 3 K 3371/11 E).
Entscheidend sind die Anschaffungskosten. Der Gesellschafter hatte seinen GmbH-Anteil in Höhe von 1,33 % für 50.000 EUR erworben. Für das Finanzamt zählt nur der tatsächlich, nicht aber ein wie auch immer ermittelter fiktiver Verlust.