Zahlen Sie ein Gesellschafter-Darlehen zurück, müssen Sie …
aufpassen. Leisten Sie auf ein Konto, das im Soll steht, riskieren Sie, dass die Rückzahlung vom Insolvenzverwalter nicht anerkannt wird (BGH, Urteil vom 4.7.2013, IX ZR 229/12).
Für die Praxis: Die Zahlung auf ein Soll-Konto ist kritisch, wenn das Darlehen innerhalb 1 Jahres vor Eröffnung des Insolvenzantrages zurückgezahlt wird. Besser ist es, wenn Sie auf ein Konto überweisen, das Haben ausweist und nicht zweckgebunden ist (Zweck der Überweisung ist „Rückzahlung Darlehen vom ….“).