Bis 31.12.2013 muss Ihr Finanzamt die Umsatzsteuer für EU-Ausfuhren …
nach den geltenden Beleg- und Buchweisbestimmungen anerkennen. Erst für EU-Leistungen ab 1.1.2014 gelten die neuen Anforderungen (BMF-Schreiben vom 16.9.2013, IV D 3 – S 7141/13/10001).
Für die Praxis: Stellen Sie sicher, dass die neuen Vorgaben (Gelangensbestätigung) für innergemeinschaftliche Umsätze ab 1.1.2013 unbedingt eingehalten werden. Die Finanzämter machen ernst und werden bei Verstößen oder unvollständiger Dokumentation die Vorsteuer-Erstattung verweigern.