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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Offenlegungspflichten: Null-Bilanz kostet Unternehmens-Image

Die Nach­rei­chung der Bilanz inner­halb der vom Bun­des­amt für Jus­tiz gesetz­ten 6‑Wochenfrist ist erfüllt, wenn eine Null-Bilanz …

ver­öf­fent­licht wird. Das ist eine Bilanz mit aus­schließ­lich Null-Euro-Posi­tio­nen (LG Bonn, Urteil vom 15.3.2013, 37 T 730/12).

Für die Pra­xis: Das ist kein Frei­brief für GmbHs, die ihren Jah­res­ab­schluss nicht recht­zei­tig ver­öf­fent­li­chen. Wird eine sol­che Bilanz ver­öf­fent­licht und für Drit­te ein­seh­bar, ist davon aus­zu­ge­hen, dass die Ver­öf­fent­li­chung einer Null-Bilanz für alle Geschäfts­leu­te „eine deut­li­che War­nung hin­sicht­lich der frag­wür­di­gen finan­zi­el­len Situa­ti­on der GmbH“ ist. So ist es. Die­se Lösung ist für die Pra­xis also nicht tauglich.

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