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Volkelt-Briefe

Gründungskosten: GmbH-Kosten steigen, UG bleibt am günstigsten

Nach der Ände­rung des Kos­ten­rechts müs­sen Sie mit steigenden …

Gerichts- und Notar­ge­büh­ren rech­nen. Die Neu­re­ge­lun­gen wir­ken sich auf alle nota­ri­el­len Vor­gän­ge (Immo­bi­li­en­ge­schäf­te, Urkun­den) aus. Auch auf alle Vor­gän­ge um die GmbH (Sat­zungs­än­de­rung, Kapi­tal­erhö­hung, Anteils­über­tra­gung). Die Kos­ten­stei­ge­run­gen rei­chen von 80 % (Ver­schmel­zung), über 66 % (Anteils­über­tra­gung) und lie­gen bei Han­dels­re­gis­ter­an­mel­dun­gen bei 15 %.

Bei­spiel: Bei Grün­dung einer Ein­per­so­nen-GmbH mit einem Stamm­ka­pi­tal von 25.000 € fällt eine sog. 1,0‑Gebühr aus 30.000 € an und beträgt 125,00 €. Dazu kommt die Gebühr für den Beschluss zur Bestel­lung des Geschäfts­füh­rers in Höhe von 250 € und die sog. Voll­zugs­ge­bühr für die Erstel­lung der Gesell­schaft­er­lis­te in Höhe von 57,50 €. Zusätz­lich die Gebühr für die Han­dels­re­gis­ter­an­mel­dung von 62,50 € und die Kos­ten für die Erstel­lung und elek­tro­ni­schen Über­mit­te­lung der GmbH-Daten an das Han­dels­re­gis­ter in Höhe von 37,50 €. Sum­me: 532,50 €. Die Grün­dung und Ein­tra­gung einer Mehr­per­so­nen-GmbH kos­tet 580,00 €.

Für die Pra­xis: Die Grün­dung einer Unter­neh­mer­ge­sell­schaft mit Mus­ter­pro­to­koll ist dage­gen wei­ter­hin deut­lich güns­ti­ger und damit für Ein­stei­ger die kos­ten­güns­tigs­te Vari­an­te: Gesamt­kos­ten 105,00 €. Auch bei einem Stamm­ka­pi­tal von 1.000 € kos­tet die Grün­dung einer UG ledig­lich 105,00 €.

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