Nach den Finanzbürokratie-Monstern Gewinnabgrenzungsaufteilungsverordnung und Funktionsverlagerungsverordnung, müssen jetzt …
auch alle Unternehmen, die mit (in- und) ausländischen Betriebsstätten agieren, mit neuen bürokratischen Hürden und Auflagen rechnen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Entwurf einer „Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung“ (BsGaV) vorgelegt. Inhalt der 30-seitigen BMF-Vorschriften: Die Unternehmen werden gezwungen, für jede Betriebsstätte eine sog. Hilfs- und Nebenrechnung anzulegen, mit der personeller Aufwand, Resourcen und Leistungserbringung der Betriebsstätte gesondert erfasst werden (Quelle: Entwurf einer Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstätten nach § 1 Abs. 5 AStG vom 5.8.2013). Ziel der BsGaV ist es, genaue Informationen darüber zu bekommen,
- welchen Beitrag die Betriebsstätte zum Gesamtergebnis des Unternehmens leistet,
- wie die Leistungen zwischen dem Hauptgeschäft und den Betriebsstätten verrechnet werden (in Anlehnung an die Vorschriften für innerbetriebliche Verrechnungspreise)
- und wie der Gewinn (fiktiv) auf die einzelnen Betriebsstätten aufgeteilt wird.
Diese Informationen werden in das Besteuerungsverfahren einbezogen, z. B. beim grenzüberschreitenden Verkehr. Welche Folgen im Einzelnen eintreten werden, ist noch nicht exakt abzusehen.
Für die Praxis: Es steht zu befürchten, dass die Finanzbehörden zusätzliche Transparenz in betriebliche Abläufe erhalten. Vergleichbar der Praxis zur Ermittlung von innerbetrieblichen Verrechnungspreisen, wird hier eine neue (fiktive) Bemessungsgrundlage zur Veranlagung mit zusätzlichen Steuern per Erlass festgeschrieben. Fazit: Als Geschäftsführer eines Unternehmens mit mehreren (ausländischen) Betriebsstätten sollten Sie die Folgen der Vorschrift mit dem Steuerberater herausarbeiten und entscheiden, wie Sie darauf reagieren (Umorganisation, Abschaffen von Betriebsstätten, rechtliche Prüfung der Vorschriften im finanzgerichtlichen Verfahren). Zwar handelt es sich um den Entwurf einer Verordnung, die zurzeit den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt ist. Die Anwendung dieser Vorschriften soll aber für das gesamte Jahr 2013 ff. erfolgen.