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Volkelt-Briefe

Zahlen/Fakten: Körperschaftsteuer-Aufkommen bestätigt Konjunkturentwicklung

Die deut­schen Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten haben im 4. Quar­tal 2012 ins­ge­samt 2,53 Mrd. EUR Kör­per­schaft­steu­er (KSt) an den Fis­kus über­wie­sen. Das ist rund ein Drit­tel weniger …

als noch im 3. Quar­tal 2012 (5,0 Mrd. EUR). Noch im 1. Quar­tal 2012 konn­te sich der Finanz­mi­nis­ter über Rekord­ein­nah­men aus der Kör­per­schaft­steu­er freu­en. Im 1. Quar­tal zahl­ten die deut­schen Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten noch 5,91 Mrd. EUR und im 2. Quar­tal auch noch mit 5,47 Mrd. EUR über­durch­schnitt­lich viel. Im Gesamt­jahr leg­te das Auf­kom­men aus der Kör­per­schaft­steu­er gegen­über 2011 um 8 % auf ins­gesamt 17 Mrd. EUR zu (Quel­le: BMF Steu­er­be­richt 2012, Sei­te 28).

Für die Pra­xis: In Deutsch­land zah­len von den rund 1 Mio. kör­per­schaft­steu­er­pflich­ti­gen AG/GmbH/UG nur 400.000 Steu­ern. Der Rest nutzt die Ver­lust­ver­rech­nung oder liegt unter­halb von Frei­be­trä­gen. Fal­len die KSt-Vor­aus­zah­lun­gen zu hoch aus, kann das FA die Vor­aus­zah­lun­gen auf Antrag her­ab­set­zen (§ 37 Abs. 3 Satz 3 EStG). Dazu müs­sen Sie die vor­aus­sicht­li­che Ertrags­la­ge dar­le­gen. Prü­fen Sie bis zum nächs­ten Steu­er­ter­min (11.3.2013) mit Ihrem Steu­er­be­ra­ter, ob die Vor­aus­zah­lun­gen nach unten kor­ri­giert wer­den können.

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