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Volkelt-Briefe

Wirtschaftsprüfer beharren auf Pflichtprüfung für mittelgroße GmbH

Der Rechts­aus­schuss der EU sucht der­zeit nach Wegen, wie klei­ne und mit­tel­gro­ße Unter­neh­men spür­bar von Büro­kra­tie­kos­ten ent­las­tet wer­den kön­nen. Dabei hal­ten es die EU-Exper­ten für sinn­voll, die Prü­fungs­pflicht für mit­tel­gro­ße Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten abzu­schaf­fen. Das betrifft Unter­neh­men in der Rechts­form der GmbH und der GmbH & Co. KG in der ent­spre­chen­den Grö­ßen­ord­nung laut Han­dels­ge­setz­buch (§ 267 HGB). (Bilanz­sum­me zwi­schen 4,8 und 19,6 Mio. EUR, Umsatz zwi­schen 10 und 38 Mio. EUR, Mit­ar­bei­ter von 51 bis 250). In Deutsch­land gibt es ca. 100.000 Unte­neh­men in die­ser Grö­ßen­ord­nung. Die­se Unter­neh­men zah­len jähr­lich im Durch­schnitt ca. 15.000 EUR für die zusätz­li­che Prü­fung ihrer Jah­res­ab­schlüs­se. Ins­ge­samt beträgt die Belas­tung durch die Pflicht­prüfung die mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men min­des­tens 1,5 Mrd. EUR, die nicht in die Pro­duk­ti­on und in Mit­ar­bei­ter inves­tiert wer­den können.

Gegen die­se Ein­spa­rung weh­ren sich die deut­schen Wirt­schafts­prü­fer. Mit Schrei­ben …

vom 17.Juli des Jah­res for­dert z. B. das Insti­tut der Wirt­schafts­prü­fer (IDW): „ möch­ten wir den Rechts­aus­schuss aus­drück­lich bit­ten, der vor­ge­schla­ge­nen Strei­chung der Pflicht­prü­fung für mit­tel­gro­ße haf­tungs­be­schränkt Gesell­schaf­ten ent­ge­gen­zu­wir­ken“. Argu­men­te der Wirt­schafts­prü­fer: Volks­wirt­schaft­li­cher Scha­den und Gläubigerschutz.

Die Wirt­schafts­prü­fer-Lob­by unter­schlägt dabei, dass Anle­ger- und Gläu­bi­ger­schutz vom Gesetz­ge­ber in ers­ter Linie für bör­sen­no­tier­te Groß-Unter­neh­men ent­wi­ckelt wur­den. Nicht aber für typi­sche mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men mit weni­gen (Fami­li­en-) Gesell­schaf­tern. Sie agie­ren in der Regel nicht nur ertrags­ori­en­tiert son­dern haben auch Vermögens­interessen und schon aus die­sem Motiv her­aus sind sie an einer höchst ordnungs­gemäßen Unter­neh­mens­füh­rung inter­es­siert. Es bleibt der ungu­te Geschmack von Besitz­stands-Siche­rung auf Kos­ten der Kli­en­tel mit Ver­weis auf ver­meint­li­che Sach­zwän­ge. Das sind aber nicht die Inter­es­sen der mit­tel­stän­di­schen Wirtschaft.

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