Der Rechtsausschuss der EU sucht derzeit nach Wegen, wie kleine und mittelgroße Unternehmen spürbar von Bürokratiekosten entlastet werden können. Dabei halten es die EU-Experten für sinnvoll, die Prüfungspflicht für mittelgroße Kapitalgesellschaften abzuschaffen. Das betrifft Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und der GmbH & Co. KG in der entsprechenden Größenordnung laut Handelsgesetzbuch (§ 267 HGB). (Bilanzsumme zwischen 4,8 und 19,6 Mio. EUR, Umsatz zwischen 10 und 38 Mio. EUR, Mitarbeiter von 51 bis 250). In Deutschland gibt es ca. 100.000 Untenehmen in dieser Größenordnung. Diese Unternehmen zahlen jährlich im Durchschnitt ca. 15.000 EUR für die zusätzliche Prüfung ihrer Jahresabschlüsse. Insgesamt beträgt die Belastung durch die Pflichtprüfung die mittelständischen Unternehmen mindestens 1,5 Mrd. EUR, die nicht in die Produktion und in Mitarbeiter investiert werden können.
Gegen diese Einsparung wehren sich die deutschen Wirtschaftsprüfer. Mit Schreiben …
vom 17.Juli des Jahres fordert z. B. das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW): „ möchten wir den Rechtsausschuss ausdrücklich bitten, der vorgeschlagenen Streichung der Pflichtprüfung für mittelgroße haftungsbeschränkt Gesellschaften entgegenzuwirken“. Argumente der Wirtschaftsprüfer: Volkswirtschaftlicher Schaden und Gläubigerschutz.
Die Wirtschaftsprüfer-Lobby unterschlägt dabei, dass Anleger- und Gläubigerschutz vom Gesetzgeber in erster Linie für börsennotierte Groß-Unternehmen entwickelt wurden. Nicht aber für typische mittelständische Unternehmen mit wenigen (Familien-) Gesellschaftern. Sie agieren in der Regel nicht nur ertragsorientiert sondern haben auch Vermögensinteressen und schon aus diesem Motiv heraus sind sie an einer höchst ordnungsgemäßen Unternehmensführung interessiert. Es bleibt der ungute Geschmack von Besitzstands-Sicherung auf Kosten der Klientel mit Verweis auf vermeintliche Sachzwänge. Das sind aber nicht die Interessen der mittelständischen Wirtschaft.