Schon wieder haben die Kartellbehörden Strafen von 242 Mio. EUR gegen die Lebensmittel-Größen verhängt. Auch kleinere Unternehmen geraten immer mehr ins Visier der Kartellwächter (vgl. Nr. 38/2015). In diesem Zusammenhang sollten Sie ein Urteil des BGH zur Zulässigkeit von Kartellverfahren kennen. Da heißt es wörtlich: ..
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Stichworte: BGH mit Urteil vom 25.6.2001, BGH Urteil vom 14.7.2015, Kartellbehörde, Kartellstrafe, Kronzeugenregelung