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Volkelt-Briefe

Bürokratie: Letzte Chance gegen höhere Rundfunkgebühren

Für vie­le Unter­neh­men bedeu­tet die neue Rund­funk­ge­büh­ren­ord­nung deut­lich höhe­re Kos­ten. Z. B. die Umla­ge­be­rech­nung für Fahr­zeu­ge und PCs (vgl. Nr. 48/2014). Der­zeit sind noch eini­ge Kla­gen bei den Gerich­ten anhän­gig, so die Ver­fah­ren von SIXT und Ross­mann vor dem VG Mün­chen. Jetzt hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Pots­dam neun wei­te­re Ver­fah­ren abge­schlos­sen. Ergeb­nis: Die neue Gebüh­ren­ord­nung ver­stößt nicht gegen das Grund­ge­setz (VG Pots­dam, Urteil vom 19.8.2014, VG 11 K 1294/14 u. a.).

Zuletzt wur­de bekannt, dass die Gebüh­ren­ord­nung ein erheb­li­ches zusätz­li­ches Gebüh­ren­auf­kom­men für die öffent­li­chen Anstal­ten ein­bringt. Das ver­stößt gegen den ursprüng­lich geneh­mig­ten Zweck der Gebüh­ren­an­pas­sung. Damit dürf­ten die Chan­cen für SIXT stei­gen, eine Modi­fi­zie­rung der Gebüh­ren­ord­nung gericht­lich durchzusetzen.

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