Seit 1.7.2014 haben die deutschen Steuerbehörden weiter reichende Möglichkeiten in der Zusammenarbeit mit den österreichischen Behörden. Das betrifft die Amtshilfe, wonach …die Österreicher Auskunft über Bankkonten von deutschen Bürgern erteilten müssen. Die Behörden haben jetzt die Möglichkeiten, mittels einer Gruppenanfrage (Art 26 OECD-MA) vorstellig zu werden. Nach Informationen des Handelsblatts hat das Bundesfinanzministerium jetzt eine offizielle Anfrage an die österreichischen Behörden gestellt, welche deutschen Kontoinhaber in der Zeit von 2011 bis heute ein Konto in einer österreichischen Bank aufgelöst haben.
Solange die von den deutschen Finanzbehörden angeforderten Daten noch nicht bei an den deutschen Fiskus weitergegeben und ausgewertet sind, gilt eine eventuelle Steuerstraftat als noch nicht entdeckt. Dann ist eine straf-befreite Selbstanzeige noch möglich. Die Vorgaben für die Selbstanzeige werden ab 1.1.2015 deutlich verschärft. Insofern raten alle Steuer-Experten dringend zu einer Selbstanzeige. Ab 2017 wird es ohnehin zum automatischen Datenabgleich zwischen deutschen Finanzbehörden und österreichischen Banken kommen.