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Volkelt-Briefe

Zinssteuer: BMF stellt Gruppenanfrage über Konten in Österreich

Seit 1.7.2014 haben die deut­schen Steu­er­be­hör­den wei­ter rei­chen­de Mög­lich­kei­ten in der Zusam­men­ar­beit mit den öster­rei­chi­schen Behör­den. Das betrifft die Amts­hil­fe, wonach …die Öster­rei­cher Aus­kunft über Bank­kon­ten von deut­schen Bür­gern erteil­ten müs­sen. Die Behör­den haben jetzt die Mög­lich­kei­ten, mit­tels einer Gruppen­anfrage (Art 26 OECD-MA) vor­stel­lig zu wer­den. Nach Infor­ma­tio­nen des Han­dels­blatts hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um jetzt eine offi­zi­el­le Anfra­ge an die öster­rei­chi­schen Behör­den gestellt, wel­che deut­schen Kon­to­in­ha­ber in der Zeit von 2011 bis heu­te ein Kon­to in einer öster­rei­chi­schen Bank auf­ge­löst haben.

Solan­ge die von den deut­schen Finanz­be­hör­den ange­for­der­ten Daten noch nicht bei an den deut­schen Fis­kus wei­ter­ge­ge­ben und aus­ge­wer­tet sind, gilt eine even­tu­el­le Steu­er­straf­tat als noch nicht ent­deckt. Dann ist eine straf-befrei­te Selbst­an­zei­ge noch mög­lich. Die Vor­ga­ben für die Selbst­an­zei­ge wer­den ab 1.1.2015 deut­lich ver­schärft. Inso­fern raten alle Steu­er-Exper­ten drin­gend zu einer Selbst­an­zei­ge. Ab 2017 wird es ohne­hin zum auto­ma­ti­schen Daten­ab­gleich zwi­schen deut­schen Finanz­be­hör­den und öster­rei­chi­schen Ban­ken kommen.

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