Nach einem anonymen Hinweis wurden letzte Woche gegen 21 mittelständische Unternehmen aus der Lebensmittelbranche (Wurstkartell) insgesamt 338 Mio. EUR Geldbuße verhängt. Bis vor wenigen Jahren waren es noch überwiegend große Unternehmen, die wegen Kartellverstöße belangt wurden. Unterdessen hat sich die Behörde den Mittelstand vorgenommen und das flächendeckend umgesetzt (vgl. Nr. 11,13/2014). Ein Blick in die Erfolgsmeldungen des Bundeskartellamtes (www.bundeskartellamt.de > Missbrauchsaufsicht > Fallberichte) belegt das. Als Geschäftsführer sollten Sie davon ausgehen, dass Vor-Ort-Kontrollen in Zukunft auch von den Kartellbehörden der einzelnen Bundesländer durchgeführt werden. Zu den Rechten und Pflichten des Unternehmers bei einem Besuch vom Kartellamt haben wir bereits hingewiesen (vgl. Nr. 16/2014). Wichtig ist, sich über die Themen Preise, Preisspannen, Aufschläge, Kalkulationen, Konditionen und Rabatte nur im vertrauten Kreis auszutauschen. Das gilt besonders für Absprachen im eigenen Unternehmen.
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Wurstkartell: Was Sie als Geschäftsführer einer kleineren GmbH wissen müssen
Die Landeskartellbehörden sind den Wirtschaftsministerien der Länder zugeordnet. Über die Aktivitäten der Landeskartellbehörden können Sie sich auf den jeweiligen Internet-Seiten informieren. Noch fallen die einzelnen Tätigkeitsberichte der Landeskartellbehörden sehr zurückhaltend aus. Aber auch hier dürfte der Druck zu mehr Einnahmen in den nächsten Jahren zunehmen, zumal es um die Finanzen in einigen Bundesländern mehr als klamm aussieht.