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Volkelt-Briefe

Wurstkartell: Was Sie als Geschäftsführer einer kleineren GmbH wissen müssen

Nach einem anony­men Hin­weis wur­den letz­te Woche gegen 21 mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men aus der Lebens­mit­tel­bran­che (Wurst­kar­tell) ins­ge­samt 338 Mio. EUR Geld­bu­ße ver­hängt. Bis vor weni­gen Jah­ren waren es noch über­wie­gend gro­ße Unter­neh­men, die wegen Kar­tell­ver­stö­ße belangt wur­den. Unter­des­sen hat sich die Behör­de den Mit­tel­stand vor­ge­nom­men und das flä­chen­de­ckend umge­setzt (vgl. Nr. 11,13/2014). Ein Blick in die Erfolgs­mel­dun­gen des Bun­des­kar­tell­am­tes (www.bundeskartellamt.de > Miss­brauchs­auf­sicht > Fall­be­rich­te) belegt das. Als Geschäfts­füh­rer soll­ten Sie davon aus­ge­hen, dass Vor-Ort-Kon­trol­len in Zukunft auch von den Kar­tell­be­hör­den der ein­zel­nen Bun­des­län­der durch­ge­führt wer­den. Zu den Rech­ten und Pflich­ten des Unter­neh­mers bei einem Besuch vom Kar­tell­amt haben wir bereits hin­ge­wie­sen (vgl. Nr. 16/2014). Wich­tig ist, sich über die The­men Prei­se, Preis­span­nen, Auf­schlä­ge, Kal­ku­la­tio­nen, Kon­di­tio­nen und Rabat­te nur im ver­trau­ten Kreis aus­zu­tau­schen. Das gilt beson­ders für Abspra­chen im eige­nen Unternehmen.

Die Lan­des­kar­tell­be­hör­den sind den Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­en der Län­der zuge­ord­net. Über die Akti­vi­tä­ten der Lan­des­kar­tell­be­hör­den kön­nen Sie sich auf den jewei­li­gen Inter­net-Sei­ten infor­mie­ren. Noch fal­len die ein­zel­nen Tätig­keits­be­rich­te der Lan­des­kar­tell­be­hör­den sehr zurück­hal­tend aus. Aber auch hier dürf­te der Druck zu mehr Ein­nah­men in den nächs­ten Jah­ren zuneh­men, zumal es um die Finan­zen in eini­gen Bun­des­län­dern mehr als klamm aussieht.

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