Nimmt ein Angestellter der GmbH eine Zustellungsurkunde, die gegen den Geschäftsführer als Vertreter der GmbH ausgestellt ist, an und verweist er darauf, dass der Geschäftsführer nicht anwesend ist, dann gilt die Urkunde dennoch als zugestellt (BGH, Urteil vom 4.2.2015, III ZR 513/13). …
Wurde also in einem Verfahren gegen die GmbH oder die Geschäftsführer der GmbH in Ihrer Abwesenheit entschieden, wird das sog. Säumnisurteil im Wege der öffentlichen Zustellung zur Kenntnis gebracht und wirksam. Mit der Übergabe an den angestellten der GmbH ist die öffentliche Zustellung wirksam erfolgt.