Wie im Koalitionsvertrag bereits festgelegt, wird die Bundesregierung prüfen, ob es neben den Vorgaben aus der DSGVO ein zusätzliches Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz geben wird, das die Unternehmen dann zusätzlich umsetzen muss. Dabei geht es um die Schriftform für die Einwilligung der Mitarbeiter zur Datenverarbeitung (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion).
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